Angst vor der ZFU? Alles, was Du als Online-Kurs-Ersteller wissen musst (ohne, dass Du Dir dabei die Haare ausreißt)

Stell Dir vor, Du willst endlich Dein hart erarbeitetes Wissen in einen Online-Kurs packen und dann kommst Du mit drei Buchstaben in Berührung, die vielen Online-Unternehmern schlaflose Nächte bereiten: ZFU

"Was zum Teufel ist das denn schon wieder?", denkst Du Dir vielleicht.

Und dann hörst Du Geschichten von Abmahnungen, teuren Zertifizierungen und kompliziertem Juristendeutsch.

Entspann Dich.

Ich erkläre Dir hier alles über das Fernunterrichtsschutzgesetz, was Du als Online-Kurs-Ersteller wissen musst. Ohne Anwaltskauderwelsch, dafür mit praktischen Strategien, die Du sofort umsetzen kannst.

WICHTIG: Ich bin kein Anwalt und gebe auf dieser Seite ausschließlich meine persönliche Meinung weiter, die auf eigener Recherche und eigenen Erfahrungen basiert. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der auf dieser Seite getroffenen Aussagen und Inhalte. Jeder, der einen Online-Kurs verkaufen möchte, ist selbst dafür verantwortlich, sein Angebot zu gestalten.

Was ist die ZFU eigentlich? (Spoiler: Es ist älter als das Internet)

ZFU steht für "Zentralstelle für Fernunterricht".

Das klingt erstmal hochtrabend, aber dahinter steckt ein fast 50 Jahre altes Gesetz, das Fernunterrichtsschutzgesetz.

Stell Dir vor: Als Deine Großmutter zur Schule ging, saß sie vielleicht in einem Klassenzimmer mit neun verschiedenen Klassenstufen.

Ein Lehrer für alle.

Du kannst Dir vorstellen, wie "effektiv" das war.

Nach dem Krieg wollten viele Menschen nachholen, was sie verpasst hatten.

Aber sie hatten Familie, Haus, Hof und keine Zeit für die Schulbank.

Die Lösung?

Fernunterricht.

Dicke Ordner kamen per Post, die Leute arbeiteten sie zu Hause durch, fuhren irgendwann zu einer Prüfung und bekamen einen Abschluss.

Soweit, so gut.

Wie im Prinzip "alles" in Deutschland, Österreich und der Schweiz, muss das natürlich von "oben" geregelt werden.

Warum gibt es dieses Gesetz überhaupt?

Wie bei allem, was Geld riecht, kamen schnell schwarze Schafe ins Spiel:

  • Riesige Versprechungen für teures Geld.
  • Kurse, die nie zum Ziel führten.
  • Leute, die ihr hart verdientes Geld für Luftschlösser ausgegeben haben.

Der Gesetzgeber sagte: "Stopp! Wir müssen die Verbraucher schützen."

Und so entstand das Fernunterrichtsschutzgesetz.

Die Idee dahinter ist eigentlich gut: Wenn jemand Unterricht "aus der Ferne" anbietet, soll das geprüft und zertifiziert werden.

Aus den dicken Ordnern wurden Kassetten, dann DVDs und heute sind es Online-Kurse mit Videos und Workbooks.

Das Gesetz blieb.

Die Technologie hat sich weiterentwickelt.

Das Problem auch.

Das Drei-Säulen-Modell: Wann fällst Du mit Deinem Online-Kurs unter die ZFU?

Jetzt wird's konkret.

Damit Dein Online-Kurs oder Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt, müssen ALLE DREI der folgenden Punkte zutreffen:

Säule 1: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten

Wenn Du als Solopreneur einen Online-Kurs oder ein Coaching anbietest, dann vermittelst Du Wissen oder Fähigkeiten.

Ob das Marketing-Strategien sind, Führungskompetenzen oder wie man den perfekten Businessplan schreibt: Du bringst Menschen etwas bei (solltest Du zumindest).

Bei dieser Säule sind wir also fast alle "drin". Ich, Du, jeder, der einen Online-Kurs oder ein persönliches Coaching anbietet.

Dagegen können wir wenig machen, ohne unser Geschäftsmodell komplett zu ändern.

Säule 2: Überwiegend räumlich getrennt

"Überwiegend" bedeutet: mehr als 50 % der Zeit.

Wenn Du einen reinen Online-Kurs anbietest, den die Leute alleine durcharbeiten, dann seid ihr räumlich getrennt.

Aber Achtung: Ein Zoom-Call zählt nicht als räumlich getrennt!

"Moderne" Gerichte sagen: Es ist egal, ob Du im Klassenzimmer stehst oder im Zoom-Raum, ihr könnt euch sehen und hören.

Die ZFU spricht hier von "Synchronvermittlung".

Säule 3: Überwachung des Lernerfolgs

Das ist der Knackpunkt und leider ist hier die Hürde verdammt niedrig.

Schon ein einfaches "Habt ihr das verstanden?" oder "Wie weit seid ihr?" kann als Lernkontrolle gewertet werden.

Wenn die Teilnehmer selbstständig ein Quiz machen, das Du nie zu Gesicht bekommst, dann ist alles okay.

Sobald Du aber Fragen beantwortest oder nachfragst, wie der Stand ist, bist Du in der Lernkontrolle und Säule #3 ist erfüllt.

Die Rechtslage: Ein Flickenteppich der Verwirrung

Ich muss Dir ehrlich sagen: Lange war die Rechtslage ein komplettes Durcheinander.

Von Norden nach Süden urteilten die Gerichte völlig unterschiedlich.

Das hat sich geändert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei Urteilen — Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) und Februar 2026 (Az. III ZR 137/25) — endlich Klarheit geschaffen.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Zoom-Calls sind NICHT räumlich getrennt: Wenn Lehrende und Lernende in Echtzeit miteinander kommunizieren können, liegt keine räumliche Trennung im Sinne des Gesetzes vor. Das hat der BGH im Februar 2026 höchstrichterlich bestätigt.
  • Aufzeichnungen von Live-Calls gelten als asynchron: Sobald Du einen Zoom-Call aufzeichnest und zur Verfügung stellst, zählt diese Stunde nicht mehr als Live-Zeit. Das hat der BGH im Juni 2025 klargestellt.
  • B2B schützt Dich nicht: Das FernUSG gilt laut BGH auch für Verträge mit Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen. Die Frage ist also eindeutig geklärt.

Was der BGH außerdem klargestellt hat: Entscheidend ist nicht, was Du tatsächlich lieferst, sondern was im Vertrag steht.

Wer im Vertrag Aufzeichnungen, Lehrvideos oder Hausaufgaben vorsieht, auch als optionale Extras, kann schon unter die ZFU fallen, bevor der erste Teilnehmer auch nur ein Video angeschaut hat.

Was passiert, wenn Du unter die ZFU fällst?

Erstmal: Es ist kein Weltuntergang.

Wenn Dein Kurs zulassungspflichtig ist und Du ihn auch bewusst so gestalten möchtest, dass er in alle 3 oben genannten Säulen fällt, musst Du ihn bei der ZFU anmelden und prüfen lassen.

Das bedeutet:

  • Ein Gutachten wird erstellt (nicht von der ZFU selbst, sondern von einer externen Firma).
  • Der didaktische Aufbau Deines Online-Kurses wird geprüft.
  • Deine Marketing-Strategie wird durchleuchtet.
  • Deine rechtlichen Abläufe werden kontrolliert.
  • Wenn alles passt, bekommst Du eine Zertifizierung (ein erstklassiges Marketinginstrument).

Besonders im Gesundheitsbereich läuft zertifizierter Content vermutlich deutlich besser.

  • Die Kosten: Das 1,5-fache Deines Kurspreises, mindestens jedoch ca. 950 €. Zulassungen sind unbefristet gültig, die ZFU prüft jedoch alle drei Jahre, ob die Standards noch eingehalten werden.
  • Der Nachteil: Du darfst nicht mehr viel ändern. Der Kurs muss so bleiben, wie er genehmigt wurde. Größere Änderungen bedeuten: Neu beantragen.

Digitale Geschäftsmodelle und die ZFU: Was geht und was nicht?

Jetzt wird's praktisch.

Schauen wir uns die verschiedenen Online-Geschäftsmodelle an:

Reine Selbstlernkurse (wie bei Udemy)

Sind NICHT zulassungspflichtig, wenn Du keinen inhaltlichen Support anbietest.

Spinat aus der Dose: Einfach konsumieren, fertig. 🙂

Problematisch wird es, sobald Du sagst: "Kauft den Kurs und wenn ihr Fragen habt, beantworte ich sie gerne."

Zack! Du bist im inhaltlichen Support und hast ein Problem.

Mein Tipp: Entscheide Dich bewusst.

Entweder Du machst einen reinen Selbstlernkurs ohne jeglichen Support oder Du bietest das volle Programm mit mehr als 50 % Live-Anteil.

Halbherzigkeiten bringen Dich vermutlich nur in Teufels Küche.

Online-Coachings

Hier die gute Nachricht: Echte Online-Coachings sind NICHT zulassungspflichtig.

Wichtige Einschränkung nach BGH 2025: Das gilt nur, wenn Dein Coaching wirklich überwiegend synchron (live) stattfindet und keine Aufzeichnungen oder asynchronen Lernmaterialien (Videos, Workbooks) wesentlicher Bestandteil sind. Der BGH hat im Juni 2025 an einem "Business-Mentoring-Programm" entschieden, also einem Coaching. Entscheidend ist nicht, wie Du Dein Angebot nennst, sondern wie es strukturiert ist und was im Vertrag steht.

Der Unterschied liegt im Ziel:

  • Online-Kurs: Die Wissensvermittlung steht im Vordergrund.
  • Coaching: Die Umsetzung steht im Vordergrund.

Beim Coaching zeigst Du jemandem, wie er etwas umsetzt, bewerkstelligt oder besser macht.

Dass Du dabei auch Wissen vermittelst, ist logisch. Aber das ist nicht der Schwerpunkt.

So schützt Du Dich richtig:

  • Klarer Vertrag: "Ziel ist ein Coaching zur Umsetzung von XY". Vermeide im Vertrag jegliche Erwähnung von Aufzeichnungen, Lehrvideos oder Selbstlernmaterialien, auch nicht als "Bonus" oder "Optional".
  • Live-Anteil über 50 % (als zusätzlicher Fallschirm).
  • Keine Lernzielkontrolle im Vertrag vereinbaren.
  • Keine Wörter wie "Lehrgang", "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung".
  • Teilnahmebescheinigung statt Zertifikat.
  • Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst: Nutze ein Reseller-Modell (Digistore24, CopeCart, Elopage).

Online-Communities

Eine reine Community zum Austausch über ein Thema ist nicht zulassungspflichtig.

Problematisch wird es wieder, wenn Online-Kurse oder Live-Sessions dazukommen.

So machst Du es richtig:

  • Klare Definition im Vertrag: Was ist das Ziel der Community?
  • Du bist nur der "Moderator", nicht aber der "Master" oder "Guru".
  • Keine Lernzielkontrolle vereinbaren.
  • Bei kombinierten Angeboten: Über 50 % Live-Anteil.

Wichtige Details, die oft übersehen werden

Wie berechnet man die Kurszeiten?

Wenn Du Aufzeichnungen von Video-Calls anbietest, dann zählt offenbar nicht nur die reine Videolänge.

Wenn Du beispielsweise ein technisches Thema erklärst, brauchen die Teilnehmer Zeit zum Nachvollziehen, Pausieren, Wiederholen.

Ein 10-minütiges Video kann so schnell 30 Minuten Lernzeit bedeuten.

Bei Live-Calls schickt Dir Zoom automatisch ein Protokoll mit der genauen Dauer.

Das hebst Du als Nachweis auf.

Bei Workbooks gilt: Lesen + Verstehen + Ausfüllen + Umsetzen = Gesamtzeit.

Was zählt als "Live"?

Live bedeutet: Sehen UND Hören müssen möglich sein.

  • Zoom-Call mit Video: Zählt als live.
  • WhatsApp-Videocall: Zählt als live.
  • Telegram-Chat ohne Video: Zählt NICHT als live.
  • Webinar ohne Teilnehmer-Kameras: Zählt als live, solange keine Aufzeichnung zur Verfügung gestellt wird. Echtzeit-Kommunikation ist entscheidend, nicht die Kamera des Teilnehmers (BGH Feb. 2026).

Achtung, BGH-bestätigt: Sobald Du einen Live-Call aufzeichnest und zur Verfügung stellst, zählt diese Zeit vollständig als asynchron — nicht als Live. Das hat der BGH im Juni 2025 ausdrücklich bestätigt. Das ist kein Graubereich mehr, das ist Rechtsprechung.

VERRÜCKT: 1 Stunde live + 1 Stunde Aufzeichnung = 0 zusätzliche Live-Zeit.

Mathe kann grausam sein. 😉

Häufige Fragen und Stolperfallen

"Kann ich einfach alles getrennt verkaufen?"

Nein, das ist Gesetzesumgehung und ausdrücklich verboten.

Wenn Dein Online-Kurs und Dein Coaching untrennbar zusammengehören und Du sie nur getrennt anbietest, um die ZFU zu umgehen, machst Du Dich angreifbar.

"Gilt das alles auch für B2B?"

Seit dem BGH-Urteil vom Juni 2025 ist das keine Empfehlung mehr, sondern höchstrichterliche Rechtsprechung: Ja, das FernUSG gilt auch für B2B.

Auch Unternehmer, Freiberufler und Selbständige als Teilnehmer sind geschützt und können bei fehlender ZFU-Zulassung die Rückzahlung verlangen.

Das Urteil aus München, das B2B ausgenommen hatte, ist damit überholt.

"Was ist mit kostenlosen Kursen?"

Rechtlich gesehen müssten auch kostenlose Kurse zulassungspflichtig sein, wenn sie die drei oben genannten Säulen erfüllen.

Praktisch gesehen:

  • Wer soll einen 0-Euro-Kurs verklagen?
  • Und wie soll man ihn bei der ZFU anmelden?

Formell gilt: Kostenlose Bildungsangebote ohne vertragliche Grundlage sind nach dem FernUSG ausdrücklich ausgenommen.

Aber sobald auch nur eine symbolische Gebühr fällig wird oder ein schriftlicher Vertrag existiert, kann die Zulassungspflicht wieder greifen.

"Ich verkaufe nur ins Ausland. Bin ich raus?"

Nein.

Das Gesetz gilt für jeden, der nach Deutschland verkauft oder verkaufen könnte.

Willst Du wirklich raus, musst Du wohl Geoblocking betreiben und Deine Website für Deutschland sperren. 😉

Kommt bald Bewegung ins Gesetz?

Ja — möglicherweise.

Im Koalitionsvertrag vom April 2025 wurde angekündigt, das FernUSG aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Bildungslandschaft zu modernisieren.

Wann und wie das passiert, ist noch offen.

Bis dahin gilt: die aktuelle Rechtsprechung des BGH ist maßgeblich.

Einen guten Überblick über die Entwicklung der letzten zwei Jahre gibt dieser Rückblick zur ZFU-Rechtsprechung.

Wie ich es mache...

Ich biete reine Selbstlernkurse und erwähne auf meinen Verkaufsseiten nichts von Support.

Aber soll ich Dir ein Geheimnis ins Ohr flüstern?

Wenn mir ein Kunde eine E-Mail schreibt, dann antworte ich ihm trotzdem!

Ganz schön mutig, was? 😉

Mein persönlicher Rat: Entspann Dich

Ja, die ZFU ist ein Thema, mit dem Du Dich beschäftigen musst.

Nein, es ist nicht das Ende der Welt.

Erinnerst Du Dich noch an die DSGVO-Hysterie 2018?

"Das ist das Ende des Online-Marketings!" haben sie geschrien.

Und bis auf paar besonders ängstliche Häschen, die tatsächlich sofort ihre Webseiten eingestampft haben, haben alle überlebt, oder? 🙂

Es gibt weiterhin sehr erfolgreiche Online-Kurse, Coachings und Communities.

Das Wichtigste ist: Mach Dir einen Plan, setze die Strategien um, die zu Deinem Geschäftsmodell passen und konzentriere Dich dann wieder auf das, was wirklich wichtig ist:

  • Deinen Kunden echten Mehrwert zu bieten.
  • Deine Zielgruppe zu bedienen.
  • Dein Marketing zu verbessern.
  • Dein Business aufzubauen.

In diesem Sinne: Lass Dich nicht von drei Buchstaben aufhalten.

Du hast Wichtigeres zu tun, nämlich Menschen mit Deinem Wissen zu helfen.

Viel Erfolg dabei! 🙂

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Über den Autor

Christian Költringer

Ich bin Christian Költringer, Gründer von 365digital.de und seit 2008 im Online-Business aktiv. Was 2008 als Nebenprojekt begann, ist seit 2016 mein Hauptberuf, als selbständiger Online-Unternehmer mit Sitz in Salzburg, Österreich.

Ich erstelle und vermarkte digitale Produkte: Online-Kurse, E-Books, Mitgliedschaften. Meine Leser sind meist zwischen 45 und 65 Jahre alt. Menschen, die ein stabiles Online-Einkommen aufbauen wollen, ohne auf Versprechen hereinzufallen, die nie gehalten werden. Ich glaube, dass Online-Business Spaß machen darf und dass die meisten Gurus mehr versprechen, als sie halten können.

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