CopeCart Erfahrungen: Ich habe ein Verkäuferkonto angelegt und alles nachgerechnet

Vermutlich hast Du gerade nach „CopeCart Erfahrungen“, „CopeCart Kosten“ oder „CopeCart seriös“ gegoogelt. Entweder, weil Du überlegst, Deine Produkte dort zu verkaufen. Oder weil der Name auf Deinem Kontoauszug steht und Du wissen willst, wer da eigentlich abgebucht hat.

Beide Gruppen sind hier richtig. Ich habe für beide etwas.

Die kurze Antwort, bevor Du weiterliest: CopeCart kostet 4,9 Prozent plus 1 Euro je Verkauf, ohne Grundgebühr und ohne Einrichtungsgebühr. Damit ist die Plattform bei jedem Bestellwert günstiger als Digistore24, und ab 400 Euro Bestellwert sind es konstant 12,00 Euro Unterschied je Verkauf. Das zweite Modell, CopeCart Pro, kostet 3,9 Prozent plus 1 Euro. Dafür verkaufst Du im eigenen Namen und trägst die rechtliche Verantwortung selbst.

Das ist die eine Hälfte. Die andere steht weiter unten: Klarna kostet 6,99 Prozent, eine Rücklastschrift 30 Euro, und welchen Risikoaufschlag CopeCart auf Deine Gebühr legt, erfährst Du nirgends.

Was Dich hergeführt hat

Vielleicht steckst Du in einer dieser Fragen:

  • Du verkaufst einen Online-Kurs und suchst eine Plattform, die Zahlung, Rechnung und Umsatzsteuer übernimmt
  • Du vergleichst gerade CopeCart mit Digistore24 und willst wissen, was der Unterschied unter dem Strich ausmacht
  • Du hast von den 4,9 Prozent gelesen und fragst Dich, ob das wirklich alles ist
  • Oder Du hast ein Coaching gebucht, willst widerrufen, und CopeCart sagt Dir, dafür sei der Anbieter zuständig

Für den letzten Fall habe ich einen eigenen Abschnitt weiter unten. Er wird Dir gefallen, glaube ich.

Eine Sache vorweg: Dieser Beitrag ist in erster Linie für Leute geschrieben, die etwas zu verkaufen haben. Wenn Du als Käufer hier gelandet bist, überspring die Gebührentabellen und spring direkt zu „Für Käufer: Widerruf, Kündigung und Inkasso“. Das ist nicht unhöflich gemeint, es spart uns beiden Zeit.

Warum ich das schreibe und was ich davon habe

Ich bin seit 2008 im Online-Geschäft und lebe seit 2016 zu hundert Prozent davon. Online-Kurse, E-Books, Mitgliederbereiche. Über Digistore24 sind bei mir seit März 2014 mehr als eine halbe Million Euro brutto gelaufen, und an einer Empfehlung dieser Plattform verdiene ich 0,5 Prozent mit. Das steht hier ganz oben, weil es weiter unten eine Rolle spielt.

Und jetzt der Teil, den ich beim Recherchieren selbst erst gemerkt habe.

Ich hatte bei CopeCart ein Konto, von dem ich nichts mehr wusste. Als ich mich für diesen Beitrag angemeldet habe, stand dort eine Auszahlungshistorie: 381,45 Euro, ausgezahlt, Verwendungszweck „Copecart Partnerprovision“. Das stammt aus einer Affiliate-Empfehlung vor Jahren, die ich schlicht vergessen hatte. Seitdem läuft dort nichts mehr, als Verkäufer habe ich dort nie etwas angeboten, und an keinem Link in diesem Beitrag verdiene ich einen Cent.

Ich hätte das auch stillschweigend löschen können. Aber ein Erfahrungsbericht, der die Offenlegung anderer einfordert und die eigene weglässt, ist keinen Klick wert.

Kurz in eigener Sache, weil die Frage jetzt kommt

Wovon ich lebe, wenn nicht von Provisionen solcher Plattformen: von meinen eigenen Online-Kursen.

Und deshalb beschäftigt mich die Frage vor der Plattformfrage stärker als jeder Prozentsatz: ob Dein Angebot so gebaut ist, dass jemand es kauft. Vier Komma neun Prozent von nichts ergeben nichts.

Wie so ein Kurs entsteht, habe ich in eine dreiteilige E-Mail-Serie gepackt: was hineingehört, was Du Dir sparen kannst und in welcher Reihenfolge Du vorgehst.

Drei Mails, kostenlos, Abmeldung mit einem Klick.

Was ich getan habe, und was nicht

Ich habe über CopeCart nie ein Produkt verkauft. Wie sich der Support anfühlt, wenn es brennt, ob die Auszahlung pünktlich kommt, wie CopeCart auf einen strittigen Widerruf reagiert: Dazu kann ich Dir aus eigener Anschauung nichts sagen, und ich werde es auch nicht so klingen lassen, als könnte ich es.

Was ich stattdessen gemacht habe, am 21., 22. und 24. September 2026:

  • Ein Verkäuferkonto angelegt und das Backend systematisch durchgearbeitet, Menüpunkt für Menüpunkt
  • Ein Testprodukt angelegt und die Bezahlseite aufgerufen, ohne zu verkaufen
  • Die Bedingungen paragraphenweise gelesen: Anbieterbedingungen, beide Endkunden-Fassungen, die Widerrufsbelehrungen und die Gebührenvereinbarung
  • Zwei Register durchsucht: das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs
  • Die zwanzig jüngsten Ein- und Zwei-Sterne-Bewertungen gelesen und sortiert

Und ich habe den Marktplatz ausgelesen. 6.418 Produkte, davon 658 als Stichprobe ausgewertet. Dazu später mehr, das ist der Abschnitt, auf den ich am meisten stolz bin.

Gerechnet habe ich mit einem Skript, nicht im Kopf. Wo ich vermute, steht das im Text.

Was CopeCart überhaupt ist

Die CopeCart GmbH sitzt in der Rosenstraße 2 in 10178 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 232852 B, Geschäftsführer ist Jan Brüger.

Die Firma ist älter als der Name. Sie hieß zunächst SPR Media GmbH und war beim Amtsgericht Pinneberg unter HRB 13437 PI eingetragen, mit Sitz in Holm. Am 27. August 2021 trug das Register die Sitzverlegung nach Berlin ein; zuständig ist seither das Amtsgericht Charlottenburg. Das Stammkapital beträgt 25.002 Euro.

Das Geschäftsmodell ist schnell erklärt: CopeCart kauft Dein Produkt in dem Moment, in dem ein Kunde bestellt, und verkauft es sofort weiter. Umsatzsteuer, Rechnung, Widerruf und Mahnwesen laufen über CopeCart. Du bekommst am Ende eine Gutschrift.

Bemerkenswert ist, wie viele Gesellschaften diesen Namen tragen. Neben der Berliner GmbH gibt es die Copecart Pro Limited in Dublin, die Cope Americas LLC in Florida und die Cope Global LLC in Delaware. Bei der Dubliner Gesellschaft ist Jan Brüger als CEO eingetragen; die beiden amerikanischen werden von anderen Personen vertreten, und eine konzernrechtliche Verbindung ist öffentlich nicht dokumentiert. Im Verbandsklageregister steht außerdem eine vierte Gesellschaft, von der ich vorher nie gehört hatte. Dazu komme ich im Rechtsabschnitt.

Was CopeCart kostet

Hier sind die Zahlen, abgelesen am 22.09.2026 im Hilfe-Center und in den Anbieterbedingungen.

4,9 Prozent vom Bruttopreis plus 1 Euro je Transaktion. Keine monatliche Grundgebühr, keine Einrichtungsgebühr. CopeCart formuliert das selbst so: „Bei der Nutzung von CopeCart entstehen keine monatlichen oder jährlichen Gebühren.“

Diese Zahl steht überall. Sie ist auch richtig. Sie ist nur nicht vollständig.

PositionSatzQuelle
Standardzahlung4,9 % + 1,00 €Hilfe-Center, Stand 15.09.2025
Klarna6,99 % + 1,00 €Hilfe-Center und Anbieterbedingungen 5.5.1
SeQura6,99 % + 1,00 €; zusätzlich werden 12 % des Bruttopreises einbehalten und erst drei Monate nach der letzten Kundenrate freigegebenAnbieterbedingungen 5.5.2
Fast Payout+ 0,5 Prozentpunkte auf beide TeilauszahlungenHilfe-Center, Stand 29.10.2024
Risikoaufschlag0 / 2 / 4 / 8 je nach StufeGebührenvereinbarung, ohne Datum
Rückerstattungunter 100 €: 1,00 € · darüber: 1,00 € + 1 %nur als Bilddatei im Hilfe-Center
Rücklastschriftunter 100 €: 30,00 € · darüber: 30,00 € + 1 %nur als Bilddatei im Hilfe-Center
Monatliche Grundgebührkeinemehrfach bestätigt

Die Staffelung der Rücklastschriftgebühr steht nur in einem Bild. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Beobachtung. Der Hilfe-Artikel stellt die Frage „Welche Gebühren fallen für Rücklastschriften an?“ und antwortet im Fließtext: „Das hängt vom Zahlungsdienstleister ab“, dazu der Hinweis, man möge sich „für einen Überblick die Grafik weiter oben in diesem Artikel anschauen“. Die 30 Euro tauchen im Text immerhin in einem Rechenbeispiel auf. Dass unter 100 Euro 30,00 Euro und darüber 30,00 Euro plus ein Prozent anfallen, erfährt aber nur, wer das Bild anschaut.

Ich kenne dieses Muster inzwischen. Bei ablefy lag die komplette Preismatrix für Bestandskunden als PNG im Hilfe-Center, und ich habe einen Nachmittag damit verbracht, 108 Zellen abzutippen.

CopeCart Pro: 3,9 Prozent, und niemand schreibt darüber

Auf der Startseite bewirbt CopeCart ein zweites Modell. Der Text dort lautet: „Verkaufe im eigenen Namen und übernimm die rechtliche Verantwortung selbst. Profitiere von reduzierten Gebühren bei vollem Zugriff auf alle CopeCart-Funktionen.“

Reduziert um wie viel? Steht da nicht.

Ich habe die Zahl trotzdem gefunden, und zwar an zwei Stellen. Im zugeklappten FAQ derselben Startseite:

„Bei CopeCart Standard treten wir als Merchant of Record auf und übernehmen die komplette rechtliche Verantwortung für 4,9 % + 1 € pro Transaktion. Bei CopeCart Pro verkaufst du im eigenen Namen, trägst die rechtliche Verantwortung selbst und zahlst dafür nur 3,9 % + 1 €.“

Und auf der eigenen Domain `copecart-pro.com` steht über dem Preisblock „0€ / Monat“ und darunter: „Zahle nur, wenn du verkaufst: 3,9 % + 1 € pro Transaktion.“

In keinem der Beiträge, die bei „CopeCart Kosten“ und „CopeCart Gebühren“ vorne stehen, kommt diese Zahl vor. Auch Googles KI-Übersicht kennt sie nicht. Ein Prozentpunkt Unterschied klingt nach wenig, bei 9.850 Euro Monatsumsatz sind es 98,50 Euro im Monat.

Der Haken steckt im Impressum. CopeCart Pro ist nicht die Berliner GmbH, sondern die Copecart Pro Limited, Ground Floor, 71 Lower Baggot Street, Dublin 2, Registernummer 765393. Geschäftsführer ist derselbe. Und die Pro-Bedingungen sagen in Teil III Ziffer 4.1: „Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht des Staates Irland anwendbar.“ Gerichtsstand ist Dublin.

Dafür bleibt Dein Name auf allem. CopeCart Pro wirbt damit selbst: „Mit CopeCart Pro bleibt dein Name auf allem: Checkout, E-Mail, Rechnung.“ Du bist dann aber auch derjenige, der bei einem Widerruf geradesteht.

Die Risikostufen, und warum Du Deine eigene nicht kennst

Jetzt kommt der Teil, der mich beim Nachlesen am längsten beschäftigt hat.

CopeCart stuft jedes Verkäuferkonto in eine von vier Risikostufen ein. Die Gebührenvereinbarung nennt die Gewichtung: Rückbuchungsrate 45 Prozent, Anwaltsfälle 50 Prozent, Erstattungsrate 5 Prozent.

Lies die mittlere Zahl noch einmal. Die Hälfte Deiner Risikobewertung hängt daran, wie oft Kunden einen Anwalt einschalten.

Die Aufschläge je Stufe sind mit 0, 2, 4 und 8 angegeben. In Stufe 4 kommen laut derselben Seite „tägliche Überwachung, Eskalation, Aussetzung von Auszahlungen, Kontosperrung falls erforderlich“ dazu.

Und hier wird es unübersichtlich. Die Gebührenvereinbarung schreibt: „Die Aufschläge werden sowohl als fester Betrag als auch als Prozentsatz der Grundgebühr berechnet“, und weiter: „zur Risikodeckung wird jeweils der höhere Wert herangezogen.“ Beide Dokumente beschriften ihre Spalte selbst als Prozentaufschlag: „Prozentualer Aufschlag“ in der Gebührenvereinbarung, „Gebührenaufschlag“ im Hilfe-Artikel, jeweils 0, 2, 4 und 8 Prozent. Nur der Fließtext sagt zusätzlich, die Aufschläge würden „als Prozentsatz der Grundgebühr“ berechnet. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Acht Prozent der Grundgebühr von 4,9 Prozent sind 0,39 Prozentpunkte. Acht Prozentpunkte auf die Grundgebühr sind 12,9 Prozent. Und der „feste Betrag“ wird an keiner Stelle beziffert.

Was das für einen Kursverkäufer mit 50 Verkäufen à 197 Euro bedeutet, je nach Lesart:

LesartSatzGebühren im MonatIm Jahr
Normalfall, Stufe 14,9 % + 1 €532,65 €6.391,80 €
Acht Prozent der Grundgebühr, plus Fast Payout5,79 % + 1 €620,51 €7.446,14 €
Acht Prozentpunkte, plus Fast Payout13,4 % + 1 €1.369,90 €16.438,80 €

Zwischen der günstigsten und der teuersten Lesart liegen 10.047 Euro im Jahr. Bei identischem Umsatz, identischem Produkt, identischer Plattform.

Damit wir uns richtig verstehen: Die teure Lesart ist meine eigene Auslegung eines mehrdeutigen Satzes, keine Preisauskunft von CopeCart. Beide Tabellen dort beschriften die Spalte als Prozentaufschlag, und damit spricht mehr für die günstige Variante. Ich führe die teure trotzdem mit, weil der Satz sie hergibt und weil niemand sie ausschließen kann, solange die eigene Stufe nirgends angezeigt wird.

Und Deine Stufe steht nirgends in Deinem Konto. Ich habe das ganze Backend durchsucht. In den Einstellungen findet sich ein Tooltip mit dem Satz „Als Vendor unterliegst du unserer Tier Struktur“, verlinkt auf die Gebührenvereinbarung. Eine Zahl, einen Score, ein Datum der letzten Bewertung: nichts davon gibt es. Der Hilfe-Artikel sagt dazu, man werde „per E-Mail informiert“.

Deine Gebühr steht also in Deinem Posteingang, nicht in Deinem Konto. Obacht.

CopeCart-Kontoeinstellungen mit aufgeklapptem Tooltip zur Tier Struktur, ohne Angabe einer Stufe
Die Kontoeinstellungen am 24.09.2026. Der Tooltip nennt die Tier Struktur und verlinkt die Gebührenvereinbarung. Eine Stufe, ein Score oder ein Bewertungsdatum werden an dieser Stelle nicht angezeigt.

Die beiden Punkte bei den Zahlen sind übrigens auch nicht dasselbe: Die Gebührenvereinbarung rechnet „3,0 % = 30 Punkte“, der Hilfe-Artikel „3% = 3“. Faktor zehn, zwei eigene Quellen, beide gleichzeitig online. Ich halte das für einen Übertragungsfehler und nicht für Absicht. Beheben müsste es trotzdem jemand.

Sinken die Gebühren, wenn Du mehr verkaufst?

Am 22.09.2026 stand auf der Startseite ein Satz über „Threshold-Stufen“, durch die die Gebühren mit steigendem Umsatz automatisch sinken sollten. Zwei Tage später war die Startseite komplett neu gebaut, und der Satz war weg. Ich habe ihn mir nicht gesichert. Deshalb zitiere ich ihn hier nicht wörtlich und behaupte auch nicht, dass er genau so dastand.

Was ich belegen kann, ist das Ergebnis meiner Suche danach. Im Backend kommt das Wort genau einmal vor, als `debtsPriceThresholdPresets` im Inkasso-Bereich der Transaktionen. Das sind Schwellenbeträge für den Forderungseinzug, keine Gebührenstufen. Sinkende Gebühren bei steigendem Umsatz stehen weder in den Einstellungen noch im Dashboard noch in den Anbieterbedingungen, und am 24.09.2026 auch in keiner öffentlichen CopeCart-Quelle.

Einen Hinweis gibt es trotzdem, nur von außen. Auf einer Tool-Seite, die zu „copecart kosten“ rankt, steht, ab einem sechsstelligen Monatsumsatz gebe es auf Nachfrage Sonderkonditionen. Belegt ist das dort nicht, und CopeCart selbst schreibt nichts dazu.

Für Dich ist der Unterschied trotzdem wichtig. Eine automatische Stufe greift, ohne dass Du etwas tust. Eine Sonderkondition musst Du erfragen, und was dabei herauskommt, erfährt niemand außer Dir. Solange das so ist, rechne mit 4,9 Prozent plus einem Euro. Alles andere wäre eine Hoffnung, keine Kalkulation.

Vier Rechnungen bis zur Endsumme

Genug Prozentsätze. Hier sind vier Konstellationen, komplett durchgerechnet, gegen die beiden anderen großen deutschen Anbieter: Digistore24 und ablefy. Wie Digistore24 im Einzelnen abrechnet und wo dort die Fallstricke liegen, habe ich in meinem Beitrag über Digistore24 und seine Gebühren auseinandergenommen.

Einsteiger: 20 Verkäufe à 47 €, 940 € Umsatz

AnbieterGebührenAnteil
CopeCart Pro56,66 €6,03 %
CopeCart Standard66,06 €7,03 %
Digistore2494,26 €10,03 %
ablefy Sell109,64 €11,66 %

Kleines Angebot: 40 Verkäufe à 97 €, 3.880 € Umsatz

AnbieterGebührenAnteil
CopeCart Pro191,32 €4,93 %
CopeCart Standard230,12 €5,93 %
ablefy Sell304,28 €7,84 %
Digistore24346,52 €8,93 %

Kursverkauf: 50 Verkäufe à 197 €, 9.850 € Umsatz

AnbieterGebührenAnteil
CopeCart Pro434,15 €4,41 %
CopeCart Standard532,65 €5,41 %
ablefy Sell653,60 €6,64 %
Digistore24828,15 €8,41 %

Hochpreis: 12 Verkäufe à 997 €, 11.964 € Umsatz

AnbieterGebührenAnteil
CopeCart Pro478,60 €4,00 %
CopeCart Standard598,24 €5,00 %
ablefy Sell714,98 €5,98 %
Digistore24742,24 €6,20 %

Zur ablefy-Zeile: gerechnet ist der Plan Sell im Reseller-Modell mit automatischer Rechnungsstellung, also die Konstellation, die dem CopeCart-Modell entspricht. Das sind 27 Euro Monatsgebühr plus 2,7 % + 0,50 € Standardgebühr, plus 2,5 % + 1,00 € für das Reseller-Modell, plus 0,4 % für die Rechnungsstellung, zusammen 5,6 % + 1,50 € je Zahlung. Wer bei ablefy im eigenen Namen verkauft und selbst Rechnungen stellt, zahlt deutlich weniger. Stand 24.09.2026.

Und jetzt der Befund, der mich selbst überrascht hat. Bei meinen bisherigen Vergleichen gab es immer einen Punkt, an dem das Ergebnis kippt. Zwischen ablefy und Digistore24 sind es zwei, bei 21,74 € und bei 1.642,86 €.

Zwischen CopeCart und Digistore24 gibt es keinen.

Ich habe die Differenz in Ein-Cent-Schritten von einem Euro bis fünftausend Euro durchlaufen lassen und nach einem Vorzeichenwechsel gesucht. Es gibt keinen. CopeCart ist bei jedem einzelnen Bestellwert günstiger als Digistore24.

Der Grund ist Grundschulmathematik. Oberhalb von 400 Euro lautet die Digistore24-Formel `0,049 × Preis + 13,00 €`, die von CopeCart `0,049 × Preis + 1,00 €`. Derselbe Prozentsatz, zwölf Euro Unterschied. Konstant, bis in alle Ewigkeit.

Das sage ich ungern, weil ich an Digistore24 mitverdiene und an CopeCart nicht. Aber die Zahlen sind öffentlich, die Rechnung ist in fünf Minuten nachvollziehbar, und wer sie anders darstellt, macht sich unglaubwürdig.

Bei 50 Verkäufen à 197 Euro sind das 295,50 Euro im Monat, also 3.546 Euro im Jahr.

Zwei Einschränkungen, ohne die diese Zahl mehr behauptet, als sie hergibt. Erstens gilt sie für Stufe 1 und für Standardzahlungen. Bei Klarna kostet derselbe Verkauf 14,77 statt 10,65 Euro. Zweitens rechnet Digistore24 bei Vorkasse oberhalb von 400 Euro nur 2,9 Prozent, und dort dreht sich das Bild. Wer überwiegend per Überweisung verkauft, sollte selbst nachrechnen.

Kurz unterbrochen

Du liest gerade den vierten Gebührenblock in Folge. Das spricht dafür, dass Du zu den Leuten gehörst, die vor einer Entscheidung wirklich nachsehen.

Für genau diese Sorte habe ich meine E-Mail-Serie geschrieben. Drei Mails über den Aufbau eines Online-Kurses, den Leute am Ende auch bestellen. Nicht die Theorie, sondern die Reihenfolge.

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Auszahlung: Termine, Fristen und ein Häkchen

CopeCart
Auszahlungstermine7., 14., 21., 28.
Intervallwöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich, Voreinstellung zweiwöchentlich
MindestauszahlungVoreinstellung 150 €
Sicherheitseinbehalt80 % nach 14 Tagen, die restlichen 20 % nach 40 Tagen
Bei PayPal80 % nach 18 Tagen, 20 % nach 75 Tagen
Fast Payout80 % schon nach 7 Tagen, gegen 0,5 Prozentpunkte
Affiliate-Schwelle150 € je Ausschüttung, laut AGB Teil II Ziffer 4.8

Die vier Auszahlungstermine sind ein echter Vorteil, und zwar derselbe, den Digistore24 bietet. ablefy zahlt einmal im Monat aus.

Fast Payout beschleunigt allerdings nur die erste Tranche. Die 20 Prozent bleiben bei 40 Tagen, und die 0,5 Prozentpunkte fallen laut Hilfe-Artikel auf beide Teilauszahlungen an. Man bezahlt also auch für das Geld, das nicht schneller kommt.

Zwei Widersprüche in den eigenen Quellen sind mir dabei aufgefallen. Der erste betrifft die Fristen: Das Hilfe-Center gibt den Rest der Auszahlung nach 40 Tagen frei, die Anbieterbedingungen „nach Ablauf von weiteren 40 Tagen“, also an Tag 54. Bei PayPal stehen 75 Tage gegen 93. Und die Anbieterbedingungen beschreiben Fast Payout als Forderungsverkauf an ein Factoringunternehmen, für den „die mit Ihnen hierfür vereinbarten Entgelte“ anfallen. Im Konto ist es ein Häkchen. Einen Vertragspartner habe ich nirgends gefunden, weder mit Namen noch ohne.

Was der Anlegedialog über die Plattform verrät

Ich habe ein Testprodukt angelegt. Das dauert zwei Minuten und sagt mehr über eine Plattform aus als jede Verkaufsseite.

Erstens: Die Gebühr wird an keiner Stelle genannt. Ich habe den kompletten Dialog und die gesamte Produktbearbeitung programmatisch durchsucht. Kein „Gebühr“, kein „4,9“, kein „Provision“. Du setzt einen Preis und erfährst nicht, was davon bei Dir ankommt. Bei Digistore24 steht die Marge im Anlegeprozess.

Der CopeCart-Dialog Produkt anlegen mit Produktname und Preis 100 Euro, ohne jede Gebuehrenangabe
Der Anlegedialog am 24.09.2026 mit Produktname und Preis. Eine Angabe zur Gebühr enthält der Dialog nicht.

Zweitens: Der eingegebene Preis ist netto. Ich habe 100 eingetippt. In der Datenstruktur steht `100,00 € (Netto)`, und auf der Bezahlseite stand anschließend 120,00 Euro. Das sind die österreichischen 20 Prozent, weil ich in Salzburg sitze. Der Schalter „Dieser Preis ist… Netto | Brutto“ existiert, er steht nur weiter unten in der Bearbeitung, wo ihn beim Anlegen niemand sucht.

Wer also 97 als Preis eintippt und weitermacht, verkauft für 116,40. Das merkt man spätestens, wenn sich der erste Kunde wundert.

Zahlungsdetails in der CopeCart-Produktbearbeitung: der Schalter Dieser Preis ist Netto oder Brutto steht auf Netto
In der Produktbearbeitung steht der Schalter „Dieser Preis ist… Netto | Brutto“. Netto ist vorbelegt.
CopeCart-Bezahlseite: 100,00 Euro netto plus 20 Prozent Mehrwertsteuer ergeben 120,00 Euro
Dieselbe Eingabe auf der Bezahlseite am 24.09.2026: Aus 100,00 Euro netto werden 120,00 Euro.

Drittens: Jedes Produkt geht in eine Prüfung, nur hält sie den Verkauf nicht auf. Mein Testprodukt steht auf dem Status `need_review`, in der Oberfläche heißt das „Aktiv (in Prüfung)“. Der Tooltip daneben erklärt, was das bedeutet: „Ihr Produkt kann bereits verkauft werden. Es erhält den Status 'Aktiv', sobald ein Administrator es bestätigt hat und wird dann auf dem Marktplatz gelistet.“

Geprüft wird also nicht, ob Du verkaufen darfst, sondern ob Du auf den Marktplatz kommst. Moderiert wird trotzdem, in der Datenstruktur stehen Felder für Ablehnungsgrund und Bearbeiter. Nur eben nicht, bevor der erste Kunde zahlt. Öffentlich dokumentiert ist der Ablauf nirgends, und wie lange er dauert, sagt auch niemand.

CopeCart-Produktliste mit dem Status Aktiv in Pruefung und dem erklaerenden Tooltip
Das angelegte Testprodukt am 24.09.2026. Der Status lautet „Aktiv (in Prüfung)“. Verkauft werden kann es laut Tooltip bereits; die Prüfung entscheidet über die Listung auf dem Marktplatz.

Und viertens der Fund, bei dem ich zweimal hingeschaut habe. Es gibt neun Produkttypen zur Auswahl:

Dienstleistung mit digitalen Inhalten · Digitales Produkt · Sonstige Dienstleistungen · Seminar/Veranstaltung · CopeTicket – Ticketkategorie · E-Book · Gedrucktes Buch · Physisches Produkt · Fernunterricht Kurse

Die beiden kursiven sind ausgegraut und lassen sich nicht anklicken.

Der letzte ist der interessante. Fernunterricht ist in Deutschland zulassungspflichtig, und genau diese fehlende Zulassung ist der Grund, aus dem Gerichte reihenweise Coaching-Verträge für nichtig erklärt haben. CopeCart führt die Kategorie in der Liste, gibt sie aber nicht frei. Anklicken ließ sie sich am 24.09.2026 nicht.

Warum, sagt die Oberfläche nicht. Kein Hinweis, keine Fußnote, kein Link zur Zulassungspflicht, nicht einmal die Auskunft, dass hier überhaupt etwas gesperrt ist. Dass die CopeTicket-Kategorie im selben Zustand daneben steht, legt nahe, dass es um eine Freischaltung geht und nicht um eine Absage. Sicher weiß ich das nicht, und CopeCart schreibt nichts dazu.

Für Dich heißt das: Wenn Dein Angebot Fernunterricht im Sinne des FernUSG ist, kannst Du es hier nicht als solchen einstellen. Du wirst es unter einem anderen Typ anlegen. Und genau diese Konstellation ist es, aus der die Prozesse entstehen.

Aufgeklappte CopeCart-Produkttyp-Auswahl mit neun Eintraegen, CopeTicket und Fernunterricht Kurse ausgegraut
Die aufgeklappte Produkttyp-Auswahl am 24.09.2026. Zwei der neun Einträge sind ausgegraut: „CopeTicket – Ticketkategorie“ und, als letzter, „Fernunterricht Kurse“.

Voreingestellt ist übrigens „Dienstleistung mit digitalen Inhalten“. Diese Wahl entscheidet darüber, ob der Käufer sein Widerrufsrecht vorzeitig verliert oder nur anteiligen Wertersatz schuldet. Und die Anbieterbedingungen legen die Verantwortung dafür ausdrücklich Dir auf: „Rechtlich korrekte Einstufung des Produktes hinsichtlich des Widerrufsrechts für Verbraucher.“

Die Voreinstellung trifft eine rechtliche Entscheidung, bevor Du sie bemerkst.

Der Marktplatz: 6.418 Produkte

CopeCart hat einen Affiliate-Marktplatz, auf dem Partner Produkte finden und bewerben können. Wie groß er ist, veröffentlicht CopeCart nicht, und in keinem Vergleichsbeitrag im Netz steht eine Zahl.

Die Schnittstelle des Marktplatzes gibt sie heraus: 321 Seiten à 20 Produkte, die letzte mit 18. Macht 6.418.

Ich habe jede zehnte Seite ausgewertet, also 658 Produkte, und mir angesehen, was dort eigentlich liegt.

ProdukttypAnteil
Digitales Produkt49,5 %
Dienstleistung mit digitalen Inhalten20,4 %
E-Book16,4 %
Sonstige Dienstleistungen7,4 %
Gedrucktes Buch3,5 %
Seminar/Veranstaltung1,5 %
Physisches Produkt1,2 %
Fernunterricht Kurse0 %

Kein einziges Produkt in der Stichprobe nutzt den Fernunterricht-Typ. 183 laufen stattdessen als Dienstleistung. Das passt zu dem, was ich beim Anlegen gesehen habe: Der Typ steht im Menü, ist aber gesperrt. Wer Fernunterricht verkauft, erscheint hier also zwangsläufig unter einer anderen Bezeichnung.

Die Provision liegt im Median bei 25 Prozent. Sechs Produkte der Stichprobe geben 100 Prozent an den Affiliate ab, was betriebswirtschaftlich nur Sinn ergibt, wenn das Geld im Upsell verdient wird. Der Medianpreis beträgt 67 Euro, das teuerste Produkt kostet 100.000 Euro.

Und die Schnittstelle liefert etwas mit, das ich so noch bei keiner Plattform gesehen habe: die Stornoquote je Produkt. Im Median liegt sie bei null, im Mittel bei 4,29 Prozent. Aber 37 Produkte der Stichprobe stehen über 25 Prozent, siebzig über zehn. Rechnet man das auf den ganzen Marktplatz hoch, reden wir über einige hundert Angebote, bei denen jeder vierte Käufer sein Geld zurückwill.

Diese Zahl steht im Marktplatz an jedem Produkt. Dass sie öffentlich ausgewertet wird, hat CopeCart vermutlich nicht eingeplant.

Wer eigentlich Dein Vertragspartner ist

An dieser Frage entzünden sich fast alle Beschwerden, und in den Bedingungen ist sie eindeutig beantwortet. Anbieterbedingungen Teil I Ziffer 2.1:

„Anbieter Ihrer Produkte und Dienstleistungen gegenüber Erwerbern (den ‚Endkunden') und damit deren Vertragspartner, sind wir. […] Für den Erwerb eines Produktes erfolgt folglich kein direkter Vertragsschluss zwischen Ihnen und einem Endkunden.“

Anders als bei ablefy steckt dahinter keine Tochtergesellschaft mit fremdem Namen. Auf dem Kontoauszug Deines Kunden steht CopeCart, und CopeCart ist auch juristisch sein Gegenüber. Das Hilfe-Center weist Verkäufer sogar an, auf der Dankesseite den Hinweis „Die Abbuchung erfolgt durch Copecart“ einzublenden.

Für Dich als Verkäufer ist das bequem und zweischneidig zugleich. Bequem, weil Umsatzsteuer, Rechnung und Mahnwesen weg sind. Zweischneidig, weil die Anbieterbedingungen Dich in Teil III Ziffer 1.1 verpflichten, CopeCart von allen Ansprüchen freizustellen, „einschließlich der angemessenen Kosten einer anwaltlichen Beratung (Stundensatz bis 350 Euro netto) sowie Prozess- und Gerichtskosten“.

Die Startseite bewirbt das Ganze in einer Vergleichstabelle: Zeile „Merchant of Record“, Spalte CopeCart, Eintrag „100% rechtlich abgesichert“. Abgesichert ist in dieser Konstruktion zunächst einmal CopeCart.

Die rechtliche Lage: was läuft, und was nicht

Dieser Abschnitt hat mich am meisten Zeit gekostet, weil im Netz munter durcheinandergeht, was gegen CopeCart läuft und was gegen Anbieter, die über CopeCart verkaufen. Kein Unterschied in diesem Thema ist wichtiger.

Was tatsächlich gegen CopeCart läuft

Im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz stehen drei Einträge.

Erstens: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die CopeCart GmbH vor dem Landgericht Berlin II verklagt, Az. 15 O 287/24. Es ging um drei Punkte: irreführende Angaben zum Erlöschen des Widerrufsrechts, Countdown-Werbung bei tatsächlich unbefristetem Angebot, und eine Bestellbestätigung, die erst erschien, nachdem man Zusatzangebote zweimal abgelehnt hatte. Der vzbv hat am 11.02.2025 gewonnen und meldet dazu: „Das Gericht untersagte CopeCart außerdem falsche Angaben zum Widerrufsrecht.“

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim Kammergericht anhängig. Ein Aktenzeichen dazu nennt weder das Verbandsklageregister noch der vzbv, und ich habe keines, das ich belegen könnte. Das Aktenzeichen der ersten Instanz steht immerhin auf einer Verbraucherschutzseite, die fehlende Rechtskraft dort allerdings nicht. Googles KI-Übersicht schreibt schlicht, das Gericht habe dem vzbv „recht gegeben“, und lässt diesen Teil ebenfalls weg.

Zweitens: Ein zweites Verfahren des vzbv gegen die CopeCart GmbH liegt beim Kammergericht, Az. 5 UKl 4/25. Dort geht es um das Widerrufsrecht gegenüber österreichischen Verbrauchern.

Drittens, und das ist der Eintrag, über den ich gestolpert bin: Unter 5 UKl 14/25 klagt der vzbv mit einem Antrag, der wortgleich mit dem des Österreich-Verfahrens ist, ebenfalls zur Internetseite copecart.com, aber gegen die Wish Technologies B.V. mit Sitz in Schiphol-Rijk in den Niederlanden.

Was diese Gesellschaft mit der Berliner GmbH verbindet, steht im Register nicht, und ich habe es nicht klären können. Belegt ist nur: Zwei verschiedene Gesellschaften, eine deutsche und eine niederländische, wurden wegen derselben Formulierungen auf derselben Internetseite verklagt. Wer über copecart.com kauft, hat also möglicherweise nicht in jedem Fall die CopeCart GmbH als Vertragspartner. Mehr sage ich dazu nicht, weil ich mehr nicht weiß.

Was NICHT gegen CopeCart läuft

Auf mehreren Kanzleiseiten stehen zwei Bundesgerichtshof-Entscheidungen neben dem Namen CopeCart: III ZR 109/24 vom 12.06.2025 und III ZR 173/24 vom 02.10.2025. Beide sind wichtige Urteile zum Fernunterrichtsschutzgesetz, und beide werden gern so präsentiert, als hätte der BGH über CopeCart entschieden.

Hat er nicht. Eine Volltextsuche nach „CopeCart“ über die gesamte Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs, über 84.000 Entscheidungen ab dem Jahr 2000, liefert null Treffer. Beklagt waren in beiden Fällen Coaching-Anbieter, nicht die Plattform.

Auch das oft zitierte Urteil des Landgerichts Landshut vom 10.05.2024, Az. 54 O 305/24, nennt CopeCart im amtlichen Volltext an keiner Stelle. Die Beklagte ist anonymisiert und wird nur als Gesellschaft beschrieben, die „als Wiederverkäuferin tätig“ sei. Es ist ein streitiges und rechtskräftiges Urteil, die Berufung wurde zurückgenommen. Dass es sich um CopeCart handelt, ist ein naheliegendes Indiz, weil die im Urteil zitierte Zustimmungs-Checkbox wortgleich mit der ist, die der vzbv der CopeCart GmbH zuschreibt. Belegt ist es nicht, und ich schreibe es deshalb auch nicht als Tatsache hin.

Zur Quellenlage, weil sie hier alles entscheidet

Es kursieren Listen mit einem Dutzend Amtsgerichtsurteilen gegen CopeCart. Jede einzelne dieser Entscheidungen stammt von Kanzleien oder Vereinen, die solche Rückabwicklungen selbst betreiben und damit Geld verdienen. Keine davon ließ sich in einer amtlichen Datenbank gegenprüfen. Das macht sie nicht falsch. Es macht sie zu Parteivortrag, und ein relevanter Teil sind Versäumnisurteile, bei denen kein Gericht inhaltlich geprüft hat.

Ich bin kein Jurist und bewerte die Rechtslage hier nicht. Was ich sagen kann: Gegen die CopeCart GmbH selbst liegt ein erstinstanzliches, nicht rechtskräftiges Urteil eines Landgerichts vor, dazu zwei weitere anhängige Verbandsklagen. Das ist mehr, als ich bei ablefy gefunden habe, und weniger, als die Überschriften im Netz vermuten lassen.

Was die Bewertungen zeigen

Stand 22.09.2026, von mir abgelesen; die Screenshots aus dem Backend vom 24.09.2026.

CopeCartablefyDigistore24
Trustpilot785 Bewertungen, 4,3703, 4,312.570, 4,6
Fünf Sterne76,4 %87 %86 %
Ein Stern15,6 %9 %5 %
Google279 Bewertungen, 4,4279, 4,31.053, 4,7
Bewertungseinladungenjaneinja
Kostenpflichtiges Trustpilot-Abojaentfälltentfällt

Zwei Dinge dazu, und beide gehören zusammen.

Der Ein-Stern-Anteil ist der höchste der drei. Fast jede sechste Bewertung ist die schlechtmöglichste. Die Verteilung ist U-förmig: Drei Sterne vergeben nur zwei Prozent, die ganze Mitte zusammen rund acht. Bei Dienstleistungen mit vielen Beteiligten sieht das oft so aus: Entweder es läuft durch, oder es eskaliert.

Und CopeCart sammelt aktiv Bewertungen ein. Auf dem Profil steht wörtlich: „Bittet Kunden um Bewertungen“, und im Erklärtext daneben: „Das Unternehmen lädt seine Kunden ein, Bewertungen zu hinterlassen“. Direkt unter dem Firmennamen steht außerdem „Kostenpflichtiges Trustpilot-Abonnement“. Beides ist erlaubt und völlig üblich. Es heißt nur, dass ein aktiv eingesammelter Schnitt von 4,3 etwas anderes ist als ein unaufgefordert entstandener von 4,3.

Was ich CopeCart dabei ausdrücklich anrechne: Alle zwanzig negativen Bewertungen, die ich gelesen habe, sind beantwortet. Trustpilot weist eine Antwortquote von 100 Prozent aus, bei einer mittleren Antwortzeit von unter einem Tag. Bei ablefy sind es 79 Prozent.

Woran sich die schlechten Bewertungen entzünden

Ich habe die zwanzig jüngsten Ein- und Zwei-Sterne-Bewertungen gelesen, von Juni 2025 bis September 2026, und sortiert. Elf stammen von Käufern fremder Produkte, vier von Verkäufern, fünf sind zu knapp für eine Zuordnung.

Bei den Käufern geht es in sieben von elf Fällen um abgelehnte oder verschleppte Widerrufe. In vier Fällen fällt derselbe Vorwurf, und der hat es in sich:

„Obwohl CopeCart der Rechnungssteller und somit mein direkter Vertragspartner ist, schieben sie die Verantwortung auf den Hersteller ab und behaupten, nicht zuständig zu sein.“ (08.08.2025)

Hier rächt sich die Konstruktion. Die eigenen Anbieterbedingungen sagen in Ziffer 2.1, CopeCart sei der Vertragspartner des Käufers. Die Käufer berichten, dass sie an den Anbieter verwiesen werden. Beides kann in der Praxis zusammenkommen, wenn die Frage inhaltlich beim Anbieter liegt. Für den Kunden, der widerrufen will, fühlt es sich trotzdem an wie eine Tür, die sich nicht öffnet.

Bei den Verkäufern ist die Basis mit vier Bewertungen zu dünn für ein Muster. Zwei davon betreffen ausbleibende Auszahlungen, eine ein Inkassoverfahren ohne vorherige Rechnung, das CopeCart nach Eskalation erstattet hat, und eine abgelehnte Produkte.

Für Käufer: Widerruf, Kündigung und Inkasso

Wenn Du hierher gesprungen bist, weil CopeCart auf Deinem Kontoauszug steht: Das Folgende ist für Dich. Ich bin kein Anwalt, ich kann Dir keine Rechtsberatung geben, und die Einschätzung Deines Falles ersetzt das hier nicht.

Wer Dein Vertragspartner ist. In aller Regel die CopeCart GmbH, Rosenstraße 2, 10178 Berlin. Nicht der Coach, dessen Namen Du im Webinar gehört hast. Das steht so in den Bedingungen, und es ist der Grund, warum der Name auf Deiner Abbuchung steht.

Wie Du widerrufst oder Dein Abo beendest. Wer CopeCart kündigen will, landet an derselben Stelle wie beim Widerruf, und das ist der erste Stolperstein. CopeCart betreibt unter `copecart.com/buyer_withdrawal_requests/new` ein Formular. Du brauchst dafür Deine E-Mail-Adresse und die Bestellreferenz als UUID, beides ist Pflichtfeld. Ohne diese Nummer kommst Du dort nicht weiter; sie steht in Deiner Bestellbestätigung.

Zwei Dinge sind an diesem Formular bemerkenswert. Es trägt die Überschrift „Vertrag widerrufen“, und im Fußbereich der Seite führen die Links „Abonnement kündigen“ und „Vertrag widerrufen“ beide auf genau dieselbe Adresse. Und der Text lautet: „Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns mit dem Ergebnis bei Ihnen.“

Ein Widerruf ist nach deutschem Recht keine Anfrage, die jemand genehmigt. Er ist eine einseitige Erklärung. Die Widerrufsbelehrung derselben Firma sagt das auch: „Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung … vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.“

Deshalb mein praktischer Rat: Nutz das Formular, wenn Du magst. Schick den Widerruf aber zusätzlich per E-Mail an den Support, mit Datum, Bestellnummer und dem Wort „Widerruf“ im Betreff. Und heb den Sendenachweis auf. Das kostet zwei Minuten und ist im Streitfall der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Beleg.

Wohin genau. Die Adressen stehen im Impressum, abgelesen am 24.09.2026:

  • E-Mail: support-eu@copecart.com
  • Telefon: +49 30 25559259
  • Post: CopeCart GmbH, Rosenstr. 2, 10178 Berlin

Für den Widerruf genügt die E-Mail. Wenn der Betrag hoch ist oder schon gestritten wird, schick ihn zusätzlich als Einschreiben.

Warum es beim Widerrufsrecht Streit gibt. Beim Kauf steht ein Häkchen mit sinngemäß diesem Text: Du stimmst zu, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und nimmst zur Kenntnis, dass Du damit Dein Widerrufsrecht verlierst.

Dieses vorzeitige Erlöschen gilt nach dem Gesetz für digitale Inhalte. Bei Dienstleistungen, und dazu zählen Coachings und Live-Formate, erlischt das Widerrufsrecht nicht; dort schuldest Du allenfalls anteiligen Wertersatz für das, was schon erbracht wurde. Welche Einstufung ein Produkt hat, entscheidet der Anbieter beim Anlegen, und die Voreinstellung im Backend lautet „Dienstleistung mit digitalen Inhalten“. Genau um diese Klausel ging es in dem Verfahren, das der vzbv erstinstanzlich gewonnen hat.

Inkasso. In den Anbieterbedingungen taucht das Thema genau einmal auf, in Ziffer 5.5: „Sofern Sie der Einleitung von Inkassomaßnahmen gegen einen Endkunden zugestimmt haben, der sich im Zahlungsverzug befindet, tragen Sie die von uns hierbei angegebenen Kosten des Inkassoverfahrens.“

Ein Inkassodienstleister wird in keinem der Dokumente namentlich genannt. Im Backend gibt es einen eigenen Reiter „Inkasso“, derzeit als Beta. Die Startseite bewirbt „automatisches Inkasso“ als Funktion für Verkäufer.

Wenn bei Dir eine Forderung aufläuft, obwohl Du gekündigt oder widerrufen hast: Das kommt in den Bewertungen mehrfach vor, in einem Fall wurde es nach Eskalation erstattet. Widersprich schriftlich, nenn Datum und Aktenzeichen Deines Widerrufs, und lass Dich nicht von der Frist im Mahnschreiben treiben.

Der Einwand, an dem die meisten Widerrufe scheitern

Wird ein Widerruf abgelehnt, lautet die Begründung selten „zu spät“. Sie lautet meistens: Du seist gar kein Verbraucher. Wer beim Kauf eine Firma angibt, eine Umsatzsteuer-ID einträgt oder im Verkaufsgespräch von seinem geplanten Business erzählt hat, gilt schnell als Unternehmer nach § 14 BGB. Und Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Maßgeblich ist nach § 13 BGB, zu welchem Zweck Du den Vertrag geschlossen hast, nicht das Häkchen im Bestellformular. Wie Existenzgründer einzuordnen sind, beurteilen Gerichte allerdings nicht einheitlich. Wenn Dein Fall daran hängt, ist das der Punkt, an dem Du anwaltlichen Rat brauchst und nicht den eines Bloggers.

Wenn schon abgebucht wurde

Bei einer SEPA-Lastschrift, für die Du ein Mandat erteilt hast, kannst Du bei Deiner Bank innerhalb von acht Wochen ab Belastung die Erstattung verlangen, ohne einen Grund zu nennen. Wurde ohne gültiges Mandat abgebucht, hast Du dafür dreizehn Monate Zeit.

Zwei Dinge dazu, die selten jemand sagt. Die Rückbuchung beendet keinen Vertrag, sie holt nur Geld zurück; Widerruf oder Kündigung musst Du trotzdem erklären, sonst läuft der Vertrag weiter. Und rechne damit, dass die Forderung danach weiterverfolgt wird. Der Inkasso-Passus in den Anbieterbedingungen steht weiter oben in diesem Beitrag, und die Rücklastschrift kostet den Verkäufer 30 Euro, die er sich bei Dir wiederholen wird.

Wo Du Hilfe bekommst, die Dich nichts kostet: Die Verbraucherzentralen beraten zu genau diesen Fällen, und der Verbraucherzentrale Bundesverband führt die Verfahren, die oben stehen. Kanzleien, die mit „Geld zurück bei CopeCart“ werben, verdienen an Deinem Fall. Legitim ist das, Du solltest es nur wissen, bevor Du dort anrufst.

CopeCart oder Digistore24?

Diese Frage wird oft genug gestellt, dass Google sie als eigene Suchanfrage führt. Die kurze Antwort steht schon oben: Bei den reinen Gebühren gewinnt CopeCart, und zwar bei jedem Bestellwert.

Die längere Antwort ist interessanter.

CopeCartDigistore24
Gebühr je Verkauf4,9 % + 1 €7,9 % bis 400 €, darüber 4,9 %, plus 1 €
Vorkasse-Rabattneinja, 2,9 % über 400 €
Auszahlung7., 14., 21., 28.7., 14., 21., 28.
Sicherheitseinbehalt80 % nach 14 Tagen, Rest nach 4010 % für 60 Tage, 90 % nach 14 bzw. 30 Tagen
Marktplatz6.418 ProdukteZahl nicht veröffentlicht, Ökosystem deutlich größer
Risikoaufschlägebis 8, Stufe im Konto nicht sichtbarnicht bekannt
Selbstverkauf-ModellCopeCart Pro, 3,9 % + 1 €, irisches Rechtnein
Trustpilot785 Bewertungen, 4,312.570 Bewertungen, 4,6

Nimm CopeCart, wenn Dir die Gebühr wichtiger ist als alles andere, Deine Kunden überwiegend per Karte oder SEPA zahlen, und Du mit einem Sicherheitseinbehalt leben kannst, der den vollen Betrag für zwei Wochen und einen Fünftel für vierzig Tage bindet.

Nimm Digistore24, wenn Du ein großes Affiliate-Ökosystem brauchst, viele Kunden per Vorkasse zahlen, oder Dir Planbarkeit wichtiger ist als der letzte Prozentpunkt. Der Sicherheitseinbehalt ist dort für Deine Liquidität freundlicher: 90 Prozent nach 14 Tagen statt 80.

Eine Einschränkung dazu, die ich beim Nachprüfen gefunden habe. Bei Verkäufen über den Reseller Digistore24 GmbH, die per PayPal bezahlt werden, liegt der Einbehalt seit dem 13. August 2025 vorübergehend bei 30 statt 10 Prozent. Digistore24 nennt als Grund eine geänderte Risikobewertung von PayPal. Wer viel über PayPal verkauft, sollte den Liquiditätsvorteil also nicht als gesetzt betrachten.

Und rechne den Klarna-Anteil mit. Bei CopeCart kostet ein Klarna-Verkauf 6,99 Prozent statt 4,9. Digistore24 verlangt für die Zahlungsart nichts extra. Wer hälftig über Klarna verkauft, hat den Vorteil zu einem guten Teil wieder abgegeben.

Wie das gegen ablefy aussieht, habe ich in einem eigenen Beitrag durchgerechnet: ablefy oder Digistore24. Dort gibt es, anders als hier, zwei echte Schnittpunkte.

Was ich CopeCart zugutehalte

Die Gebühr ist ehrlich niedrig. Das ist kein Lockangebot mit Haken im Kleingedruckten, sondern rechnerisch der günstigste der drei großen deutschen Anbieter. Ich sage das als jemand, der an einem Wettbewerber mitverdient.

Die Gebührenliste ist vollständig. Rückbuchung, Erstattung, Klarna, SeQura, Fast Payout: Alles steht irgendwo, auch die unangenehmen Positionen. Zwei davon liegen in einer Bilddatei, aber sie werden nicht verschwiegen.

Jedes Produkt wird moderiert. Das Sieb greift zwar erst für den Marktplatz und nicht vor dem ersten Verkauf, aber es existiert, mit Ablehnungsgrund und Bearbeiter. Bei einer Plattform, die genau dafür kritisiert wird, was über sie verkauft wird, ist das mehr als nichts.

Vier Auszahlungstermine im Monat. Für die Liquidität eines kleinen Anbieters macht das mehr aus als ein halber Prozentpunkt.

Alle negativen Bewertungen werden beantwortet, meist binnen eines Tages. Selten ist das, und Arbeit macht es auch.

Und das Self-Seller-Modell existiert wirklich. Wer die rechtliche Verantwortung selbst tragen will und kann, bekommt sie und zahlt dafür weniger. Dass die Zahl gut versteckt ist, ändert nichts daran, dass es sie gibt.

Woran ich mich stoße

Du erfährst nicht, welche Gebühr für Dich gilt. Deine Risikostufe steht nirgends in Deinem Konto. Und je nachdem, wie man den Satz zum Aufschlag liest, liegen bei einem mittleren Kursgeschäft über zehntausend Euro im Jahr dazwischen. Eine Plattform, die mit Transparenz wirbt, sollte diese eine Zahl anzeigen.

Die Startseite verspricht Threshold-Stufen, die es nicht gibt. Sinkende Gebühren bei steigendem Umsatz finden sich in keiner Einstellung, keinem Dokument und keiner Quelle außer diesem einen Satz.

Die Netto-Voreinstellung ist eine Falle für Eilige. Wer 97 eintippt, verkauft für 116,40. Ein Hinweis an der Stelle, an der man den Preis eingibt, würde reichen.

Die Gebühr fehlt im Anlegeprozess. Zwei Zeilen Code, und jeder Vendor wüsste, was übrig bleibt.

Zwei verschiedene Endkunden-AGB sind gleichzeitig online. Die kürzere unter `/agb` ohne Telefonnummer und Datum, die längere unter `/de/agb` mit beidem. Die Bezahlseite bindet die kürzere ein, und die Anbieterbedingungen verpflichten Dich, „sicherzustellen, dass unsere AGB für Endkunden wirksam in den Vertrag einbezogen werden“. Sicherstellen, dass fremde Bedingungen wirksam einbezogen werden, die in zwei Fassungen existieren: Diese Pflicht kann ich als Verkäufer nicht erfüllen.

Und der Produkttyp „Fernunterricht Kurse“ steht gesperrt im Menü, ohne ein Wort dazu. Dass CopeCart ihn nicht freigibt, ist nachvollziehbar. Nur erfährt der Anbieter nicht, warum, und schon gar nicht, dass sein Angebot zulassungspflichtig sein könnte. Er wählt stattdessen einen anderen Typ und hält die Sache damit für erledigt. Ein Satz mit Link zur ZFU würde der Plattform nichts kosten und manchen Anbieter vor einem nichtigen Vertrag bewahren.

Für wen CopeCart passt und für wen nicht

CopeCart könnte zu Dir passen, wenn…

  • Du digitale Produkte zwischen 50 und 2.000 Euro verkaufst und auf die Gebühr schaust
  • Deine Kunden überwiegend per Karte, SEPA oder PayPal zahlen
  • Du die Umsatzsteuer und das Rechnungswesen komplett abgeben willst
  • Du mit 80 Prozent nach 14 Tagen und dem Rest nach 40 Tagen planen kannst
  • Du ein etabliertes Unternehmen bist und über CopeCart Pro nachdenkst

CopeCart passt NICHT zu Dir, wenn…

  • ein großer Teil Deiner Kunden per Klarna zahlt, dann schmilzt der Vorteil
  • Du auf ein großes Affiliate-Ökosystem angewiesen bist, da ist Digistore24 deutlich weiter
  • Du Fernunterricht im Sinne des Gesetzes anbietest und keine ZFU-Zulassung hast, dann ist die Plattform Dein kleinstes Problem
  • Du Planungssicherheit über Deine Gebühr brauchst und mit einer Stufe nicht leben kannst, die Du nicht einsehen kannst
  • Du gerade erst anfängst und noch gar nichts verkaufst, dann ist die Plattformfrage die falsche Frage

Was ich unter dem Strich sage

Ich habe diesen Beitrag nicht geschrieben, um CopeCart schlechtzureden. Das Ergebnis geht an der wichtigsten Stelle sogar gegen meinen eigenen Vorteil aus.

Bei den reinen Gebühren ist CopeCart der günstigste der drei großen deutschen Anbieter, und zwar bei jedem Bestellwert, ohne Ausnahme, ohne Kipppunkt. Oberhalb von 400 Euro sind es exakt zwölf Euro je Verkauf weniger als bei Digistore24, also bei der Plattform, an der ich mitverdiene.

Dafür kaufst Du eine Unsicherheit mit, die die anderen nicht haben. Du weißt nicht, in welcher Risikostufe Du stehst, und die Spanne zwischen den beiden möglichen Lesarten des Aufschlags ist größer als der gesamte Vorteil. Solange das so bleibt, ist die günstigste Gebühr eine Gebühr mit Sternchen.

Und wenn Du als Käufer hier warst: Dein Vertragspartner ist CopeCart, nicht der Coach. Schreib Deinen Widerruf schriftlich, nenn das Datum, heb den Nachweis auf.

Am Ende gilt hier dasselbe wie bei jedem Plattformvergleich, den ich je gerechnet habe. Der Unterschied zwischen 4,9 und 7,9 Prozent ist überschaubar. Der Unterschied zwischen einem Angebot, das gekauft wird, und einem, das liegen bleibt, ist alles.

Keine Plattform schreibt Deine Verkaufsseite.

Kein Zahlungsanbieter findet Deine Zielgruppe.

Und keiner von beiden sorgt dafür, dass jemand auf den Kaufen-Knopf drückt.

Das bleibt an Dir hängen. Der Prozentsatz ändert daran nichts.

Nutzt Du CopeCart, als Verkäufer oder als Käufer? Schreib in die Kommentare, wie es bei Dir gelaufen ist. Besonders gespannt bin ich auf Erfahrungen mit der Risikostufe, denn darüber findet man im Netz praktisch nichts. 🙂

Eine letzte Zahl

6.418 Produkte liegen im CopeCart-Marktplatz. In der Stichprobe hat jedes achtzehnte eine Stornoquote über 25 Prozent, jedes zehnte eine über 10 Prozent.

Keine Plattformfrage. Eine Produktfrage.

Meine dreiteilige E-Mail-Serie nimmt sich genau die vor. Kostenlos, und mehr als eine E-Mail-Adresse brauchst Du dafür nicht.

Häufige Fragen zu CopeCart

Ist CopeCart seriös?

Nach allem, was ich prüfen konnte: ja, mit Einschränkungen. CopeCart ist eine im Handelsregister eingetragene deutsche GmbH mit Sitz in Berlin, zuvor als SPR Media GmbH in Schleswig-Holstein, und kommt bei 785 Trustpilot-Bewertungen auf 4,3 Sterne.

Gegen die CopeCart GmbH liegt ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Berlin II vor, erstritten vom Verbraucherzentrale Bundesverband, Az. 15 O 287/24 vom 11.02.2025. Es ist nicht rechtskräftig, die Berufung läuft beim Kammergericht. Zwei weitere Verbandsklagen sind anhängig.

Die beiden Bundesgerichtshof-Urteile, die im Netz häufig neben dem Namen CopeCart stehen, betreffen Coaching-Anbieter und nicht die Plattform. Eine Volltextsuche über alle über 84.000 Entscheidungen der BGH-Datenbank ergibt für „CopeCart“ keinen einzigen Treffer.

Was kostet CopeCart?

4,9 Prozent vom Bruttopreis plus 1 Euro je Transaktion, ohne monatliche Grundgebühr. Bei Klarna und SeQura sind es 6,99 Prozent plus 1 Euro. Fast Payout kostet 0,5 Prozentpunkte zusätzlich. Je nach Risikostufe kommen Aufschläge dazu, deren Höhe in den eigenen Dokumenten unterschiedlich beschrieben wird.

Eine Rückerstattung kostet den Verkäufer 1 Euro, oberhalb von 100 Euro Transaktionswert zusätzlich 1 Prozent. Eine Rücklastschrift kostet 30 Euro, oberhalb von 100 Euro ebenfalls plus 1 Prozent.

Was ist CopeCart Pro und was kostet es?

CopeCart Pro ist das Modell für den Verkauf im eigenen Namen. Es kostet 3,9 Prozent plus 1 Euro je Transaktion, ohne Monatsgebühr. Du trägst dafür die rechtliche Verantwortung selbst, Dein Name steht auf Checkout, E-Mail und Rechnung.

Betreiber ist nicht die Berliner GmbH, sondern die Copecart Pro Limited in Dublin. Es gilt irisches Recht, Gerichtsstand ist Dublin.

Ist CopeCart günstiger als Digistore24?

Ja, bei jedem Bestellwert. Ich habe die Differenz in Ein-Cent-Schritten von 1 bis 5.000 Euro durchlaufen lassen und keinen Vorzeichenwechsel gefunden. Oberhalb von 400 Euro beträgt der Abstand konstant 12 Euro je Verkauf.

Zwei Einschränkungen: Bei Vorkasse über 400 Euro rechnet Digistore24 mit 2,9 Prozent, dort dreht sich das Bild. Und bei Klarna verlangt CopeCart 6,99 Prozent, während Digistore24 für die Zahlungsart nichts extra nimmt.

Gibt es bei CopeCart eine monatliche Grundgebühr?

Nein. CopeCart schreibt dazu selbst: „Bei der Nutzung von CopeCart entstehen keine monatlichen oder jährlichen Gebühren.“ Das gilt für das Standardmodell und für CopeCart Pro.

Wer ist mein Vertragspartner, wenn ich über CopeCart kaufe?

In aller Regel die CopeCart GmbH, Rosenstraße 2, 10178 Berlin. Nicht der Coach oder Kursanbieter, dessen Produkt Du gekauft hast. CopeCart kauft das Produkt im Moment Deiner Bestellung vom Anbieter und verkauft es an Dich weiter. Deshalb steht CopeCart auf Rechnung und Kontoauszug.

Eine Besonderheit: Im Verbandsklageregister steht eine Klage mit wortgleichem Antrag zu copecart.com gegen die Wish Technologies B.V. in den Niederlanden. Was diese Gesellschaft mit der Berliner GmbH verbindet, konnte ich nicht klären.

Wie kann ich einen CopeCart-Vertrag widerrufen?

Über das Formular unter `copecart.com/buyer_withdrawal_requests/new`. Du brauchst Deine E-Mail-Adresse und die Bestellreferenz als UUID aus Deiner Bestellbestätigung, beides ist Pflichtfeld.

Schick den Widerruf zusätzlich per E-Mail an den Support, mit Datum, Bestellnummer und dem Wort „Widerruf“ im Betreff, und heb den Sendenachweis auf. Ein Widerruf ist eine einseitige Erklärung und kein Antrag, der genehmigt wird.

Kann ich mein Widerrufsrecht verloren haben?

Bei digitalen Inhalten ja, wenn Du beim Kauf ausdrücklich zugestimmt hast, dass sofort mit der Ausführung begonnen wird, und Dein Wissen um den Verlust bestätigt hast.

Bei Dienstleistungen, also etwa Coachings, Mentorings und Live-Formaten, erlischt das Widerrufsrecht nicht auf diesem Weg. Dort schuldest Du allenfalls anteiligen Wertersatz für bereits Erbrachtes.

Welche Einstufung ein Produkt hat, legt der Anbieter beim Anlegen fest. Genau um diese Klausel ging es in dem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Wie kündige ich ein CopeCart-Abonnement?

Über dasselbe Formular wie beim Widerruf. Im Fußbereich der CopeCart-Seiten führen die Links „Abonnement kündigen“ und „Vertrag widerrufen“ beide dorthin.

Das Hilfe-Center beschreibt den Ablauf als Bestell-ID eingeben, Formular ausfüllen, Bestätigung per E-Mail abwarten, und weist darauf hin, dass das Abo „bis Ende des laufenden Zeitraums aktiv bleibt“.

Wann zahlt CopeCart aus?

Ausgezahlt wird am 7., 14., 21. und 28. jedes Monats, wählbar wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich. Freigegeben wird gestaffelt:

  • 80 Prozent des Nettobetrags 14 Tage nach Zahlungseingang, bei PayPal nach 18 Tagen
  • Die restlichen 20 Prozent nach 40 Tagen, bei PayPal nach 75

Die voreingestellte Mindestauszahlung liegt bei 150 Euro. Für Affiliates nennen die Bedingungen dieselbe Schwelle je Ausschüttung.

Wie groß ist der CopeCart-Marktplatz?

6.418 Produkte, Stand 22.09.2026. CopeCart veröffentlicht diese Zahl nicht; ich habe sie über die Schnittstelle des Marktplatzes ermittelt, 321 Seiten à 20 Produkte plus 18 auf der letzten.

In einer Stichprobe von 658 Produkten liegt die Provision im Median bei 25 Prozent und der Preis im Median bei 67 Euro.

Gibt es Alternativen zu CopeCart?

Für den deutschsprachigen Raum vor allem drei:

  • Digistore24 ist teurer, aber größer und beim Sicherheitseinbehalt freundlicher
  • ablefy ist teurer und bringt dafür die Kursplattform gleich mit
  • Affilicon ist der kleinste der vier

Und ja, die beste Alternative sitzt manchmal am selben Schreibtisch wie dieser Beitrag. 🙂 Im Ernst: Welche Plattform passt, hängt an Deinem Bestellwert, an Deinen Zahlungsarten und daran, wie wichtig Dir ein Affiliate-Ökosystem ist. Rechne es nach, es dauert zehn Minuten.

Transparenzhinweis

Ich bin bei CopeCart an keinem laufenden Partnerprogramm beteiligt und verdiene an keiner Empfehlung in diesem Beitrag einen Cent. Aus einer Affiliate-Empfehlung vor Jahren stehen in meinem dortigen Konto 381,45 € ausgezahlte Partnerprovision; das Konto ist seitdem ungenutzt. Bei Digistore24, das ich zum Vergleich heranziehe, bin ich seit 2014 Kunde und mit 0,5 % am Umsatz einer Empfehlung beteiligt.

Alle Angaben, Preise und Zitate habe ich vom 22. bis 24.09.2026 selbst geprüft, im Browser, an den Originalquellen. Wo ich etwas nicht belegen konnte, steht das im Text. Ich bin Mitbewerber der besprochenen Anbieter und verkaufe eigene Produkte. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Beim Schreiben und Rechnen habe ich KI eingesetzt. Die Prüfung der Quellen, die Auswahl und das Urteil sind meine. Wie ich vorgehe, steht unter Wie ich teste.

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Über den Autor

Christian Költringer

Ich bin Christian Költringer, Gründer von 365digital.de und seit 2008 im Online-Business aktiv. Was 2008 als Nebenprojekt begann, ist seit 2016 mein Hauptberuf, als selbständiger Online-Unternehmer mit Sitz in Salzburg, Österreich.

Ich erstelle und vermarkte digitale Produkte: Online-Kurse, E-Books, Mitgliedschaften. Meine Leser sind meist zwischen 45 und 65 Jahre alt. Menschen, die ein stabiles Online-Einkommen aufbauen wollen, ohne auf Versprechen hereinzufallen, die nie gehalten werden. Ich glaube, dass Online-Business Spaß machen darf und dass die meisten Gurus mehr versprechen, als sie halten können.

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