Dein E-Book ist fertig. Jetzt soll es verkauft werden, und zwar, ohne dass Du bei jedem Kauf selbst eine Rechnung schreibst und die Datei per Mail verschickst.
Dafür brauchst Du einen Zahlungsanbieter, und Digistore24 ist in Deutschland und Österreich der bekannteste.
Dann bist Du hier richtig. Ich zeige Dir die Klickfolge Schritt für Schritt, und davor die Zahlen, die Du vorher wissen solltest, weil sie nirgendwo zusammen stehen.
Die erste davon hat mich selbst überrascht, als ich sie nachgerechnet habe: Bei einem E-Book für 29 Euro bleiben Dir 23,56 Euro. Wäre dasselbe Produkt ein Videokurs, wären es 20,83 Euro. Gleicher Preis, gleicher Anbieter, gleicher Weg zum Kunden, 2,73 Euro Unterschied je Verkauf.
Der Grund ist nicht die Gebühr. Es ist die Umsatzsteuer, und warum das so ist, steht weiter unten mit dem Gesetzestext dazu.

Ich bin Christian Költringer, seit 2008 im Online-Geschäft und seit 2016 ausschließlich davon. Ich verkaufe meine eigenen digitalen Produkte über Digistore24, seit vielen Jahren und mit allem, was dabei schiefgehen kann.
Diese Anleitung ist keine Theorie. Ich habe sie beim Einstellen eines echten eigenen Produkts aufgezeichnet, mit allen Feldern, die ich ausfülle, und allen, die ich leer lasse.
Stand: 5. Oktober 2026. Alle Gebühren, Fristen und Steuersätze in diesem Beitrag habe ich an diesem Tag an der Quelle geprüft: bei Digistore24 selbst, im deutschen Umsatzsteuergesetz, im BGB und bei der Wirtschaftskammer Österreich. Wo eine Zahl aus einer bestimmten Quelle stammt, steht die Quelle dabei.
Werbe- oder Partnerlinks findest Du auf dieser Seite keine. Ich verdiene nichts daran, wenn Du Dich für Digistore24 entscheidest.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Digistore24 ist kein Zahlungsdienstleister, sondern Wiederverkäufer. Rechtlich verkauft Digistore24 Dein Produkt an den Kunden, nicht Du. Das klingt nach einer Formalie und ist der wichtigste Punkt für Dich: Rechnung, Umsatzsteuer und EU-Meldungen übernimmt Digistore24.
Von 29 Euro bleiben Dir beim E-Book 23,56 Euro. Abgezogen sind dabei: 1,90 Euro Umsatzsteuer, 3,29 Euro Digistore24-Gebühr und 25 Cent für den Download-Tresor.
Ein E-Book wird mit 7 Prozent besteuert, ein Videokurs mit 19. Das steht so im Umsatzsteuergesetz, und es ist der größte Einzelposten, den Du beeinflussen kannst.
Dein Geld kommt in zwei Raten. 90 Prozent frühestens nach 14 Tagen (über 300 Euro Produktpreis: nach 30 Tagen), die restlichen 10 Prozent nach 60 Tagen. Bei Zahlung über PayPal sind es seit August 2025 nur 70 Prozent in der ersten Rate.
Das Anlegen selbst dauert etwa eine Stunde, die Genehmigung durch Digistore24 kommt werktags meist innerhalb von 24 Stunden.
Was Du brauchst, bevor Du überhaupt anfangen kannst. Das steht hier oben, damit Du es nicht erst nach zwanzig Minuten Lesen merkst:
- Ein fertiges digitales Produkt, also die Datei selbst.
- Ein Digistore24-Konto. Wie Du das bekommst, steht gleich im ersten Kapitel. Für die Anmeldung brauchst Du schon die Adresse Deiner Webseite.
- Eine Verkaufsseite, auf der Du Dein Produkt beschreibst und die zum Kauf führt.
- Eine Dankeseite ist nicht zwingend. Ohne eigene landet Dein Kunde auf der Bestellbestätigungsseite von Digistore24.
- Impressum und Datenschutzerklärung auf Deiner Webseite. Nicht wegen Digistore24, sondern weil sie ohnehin Pflicht sind.
Hast Du noch keine Verkaufsseite, ist das der eigentliche Aufwand, nicht Digistore24. Drei Fälle:
- Du hast eine Webseite und bedienst sie selbst: dann ist die Verkaufsseite ein Abend Arbeit.
- Du hast eine Webseite, lässt sie aber betreuen: dann brauchst Du einen Termin mit der Person, die das für Dich macht.
- Du hast gar keine Webseite: dann ist das Dein erster Schritt, nicht Digistore24. Du brauchst eine Domain, einen Webspace und eine Seite darauf. Ein eigenes Projekt also, und wer es noch nie gemacht hat, braucht dafür Hilfe oder einen Baukasten. Mein Rat: Fang damit an, bevor Du Dich mit Digistore24 beschäftigst, denn ohne diese Seite kommst Du dort nicht durch die Genehmigung.
Und wenn Du nur eine Sache aus diesem Beitrag mitnimmst: Rechne vorher aus, was bei Dir ankommt. Das Werkzeug dafür steht gleich im übernächsten Kapitel, und es rechnet mit den echten Gebühren und dem richtigen Steuersatz.
Schritt 0: Das Digistore24-Konto
Die meisten Anleitungen zu Digistore24 fangen in der Oberfläche an, als wärst Du schon drin. Also zuerst: Wie kommst Du überhaupt hinein?
Du meldest Dich auf digistore24.com als Verkäufer an und legst dort Dein Konto an. Das solltest Du dafür bereithalten:
- Deine Adresse und Deine Bankverbindung. Ohne Bankverbindung gibt es später keine Auszahlung.
- Deine Steuernummer. In Deutschland steht sie auf jedem Schreiben Deines Finanzamts. In Österreich ist es die Steuernummer vom Finanzamt, nicht die Sozialversicherungsnummer. Du findest sie auf den Schreiben Deines Finanzamts; wenn Du unsicher bist, nennt Dir Deine Steuerberatung sie in einem Satz.
- Oder Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Du eine hast. In Österreich heißt sie UID-Nummer. Als Kleinunternehmer ohne UID genügt die Steuernummer.
- Die Adresse Deiner Webseite. Sie muss noch nicht fertig sein, aber existieren.
Dann kommt ein Schritt, den viele erst merken, wenn das Geld ausbleibt. Unter „Kontoinformationen“ > „Reseller-Verträge“ nimmst Du einen Vertrag an. Reseller heißt Wiederverkäufer, und das ist der Kern des ganzen Modells: Digistore24 kauft Dein Produkt und verkauft es an Deinen Kunden weiter. Deshalb steht Digistore24 auf der Rechnung, führt die Umsatzsteuer ab und zahlt Dir Deinen Anteil aus.
Der Vertrag regelt genau das. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist Dein Vertragspartner die Digistore24 GmbH. Ohne angenommenen Vertrag zahlt Dir Digistore24 nichts aus.
Das Konto selbst kostet nichts und ist in wenigen Minuten angelegt. Verkaufen kannst Du damit noch nicht: Dafür braucht jedes einzelne Produkt eine eigene Genehmigung, und die kommt erst, wenn Deine Seiten stehen. Das Konto anzulegen ist also ein Schritt, den Du heute machen kannst, auch wenn alles andere noch fehlt.
Brauchst Du ein Gewerbe? Das hängt von Deinem Beruf und Deinem Land ab, nicht von Digistore24.
Dein Fachberuf und der Verkauf eines digitalen Produkts sind zwei verschiedene Tätigkeiten, und sie werden getrennt beurteilt.
In Österreich sind Physiotherapie, Psychotherapie und die anderen gehobenen medizinisch-technischen Dienste freie Berufe und fallen nicht unter die Gewerbeordnung. Das heißt aber nicht automatisch, dass auch der Verkauf eines E-Books gewerbefrei ist. Für diese zweite Frage ist die Wirtschaftskammer die Auskunftsstelle, für die berufsrechtlichen Fragen Dein eigener Berufsverband.
Klär das vor dem ersten Verkauf, nicht danach. Ein Anruf bei Deiner Steuerberatung reicht meist, um zu wissen, ob Du noch irgendwo etwas anmelden musst.
Was von Deinem Verkaufspreis übrig bleibt
Bevor Du irgendetwas anlegst, solltest Du diese Zahl kennen. Bei mir war es die Zahl, die mich bei der Preisfindung am meisten überrascht hat: Von 29 Euro bleiben beim E-Book über 80 Prozent, beim Videokurs keine 73.
Stell unten Deinen geplanten Verkaufspreis ein, wähle, was Du verkaufst, wie groß Deine Datei ist und aus welchem Land Dein Kunde kommt. Der Rechner zeigt Dir, was auf Deinem Konto ankommt.
Abgezogen werden drei Posten: die Umsatzsteuer, die Gebühr von Digistore24 und der Download-Tresor. Das sind die 25 Cent je angefangenem Gigabyte, die Digistore24 nimmt, wenn es die Datei für Dich an den Käufer ausliefert.
Was bleibt von Deinem Verkaufspreis?
Vier Angaben, mehr braucht es nicht. Gerechnet wird direkt in Deinem Browser, es wird nichts gesendet und nichts gespeichert.
1. Was soll Dein Produkt kosten?
Der Preis, den Dein Kunde zahlt, inklusive Umsatzsteuer.
Tipp zum Eintippen: Komma oder Punkt sind beide in Ordnung, 24,90 geht genauso wie 24.90. Die Knöpfe sind nur eine Abkürzung.
2. Was verkaufst Du?
Die Antwort ändert den Steuersatz, nicht die Gebühr. In Digistore24 heißt das Feld „Produkttyp“ und kennt nur „EBooks“ oder „Mitgliederbereich und Video-Kurse“, keinen Mischtyp.
3. Wie lieferst Du aus?
Über den Download-Tresor kostet es 25 Cent je angefangenem Gigabyte, einmal pro Kunde. Mehr als 2 Gigabyte nimmt der Tresor nicht. Lieferst Du über Deine eigene Dankeseite aus, fällt dieser Posten weg.
4. Woher kommt Dein Kunde?
Maßgeblich ist das Land des Käufers, nicht Deines.
Du hast Kunden aus mehreren Ländern? Dann nimm Österreich. Der Steuersatz ist dort am höchsten, und so rechnest Du Dich nie reicher, als Du bist.
Was das für Dich heißt
Das ist Dein Umsatz, nicht Dein Gewinn. Davon geht noch Deine eigene Einkommensteuer ab, und was Du für das Produkt an Zeit oder Geld hineingesteckt hast, ist auch nicht abgezogen.
Gerechnet mit der Digistore24-Gebühr vom Bruttopreis (7,9 % + 1 €, ab 400 € nur 4,9 % + 1 € für den Anteil darüber), dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz des Käuferlandes und, wenn Du den Download-Tresor nutzt, 25 Cent je angefangenem Gigabyte und Kauf. Ohne Affiliate-Provision. Rückbuchungen, Rückerstattungen und die PayPal-Auszahlungsgebühr sind nicht enthalten, weil sie nur im Einzelfall anfallen. Zahlt Dein Kunde mit PayPal, bleibt Dein Anteil gleich, aber die erste Rate beträgt 70 statt 90 Prozent.
Zwei Dinge fallen auf, wenn Du ein paar Preise durchprobierst.
Der Fixbetrag von einem Euro wiegt bei kleinen Preisen schwer. Bei einem E-Book für 5 Euro bleiben Dir 3,03 Euro, also 61 Prozent. Bei 49 Euro sind es 83 Prozent. Wer sehr günstige Produkte verkauft, verschenkt anteilig viel.
Und der Steuersatz schlägt stärker durch als die Gebühr. Darum geht es im nächsten Kapitel.
Warum ein E-Book weniger Steuer kostet als ein Videokurs
Das ist der Punkt, den ich in keinem deutschsprachigen Ratgeber zu Digistore24 gefunden habe, und er kann über die Jahre vierstellige Beträge ausmachen.
Seit Dezember 2019 gilt für elektronische Publikationen in Deutschland der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Vorher waren es 19. Im Umsatzsteuergesetz steht das in § 12 Absatz 2 Nummer 14. Dort steht auch, was ausdrücklich nicht darunter fällt:
„Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze: […] die Überlassung der […] Erzeugnisse in elektronischer Form […] mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen.“
§ 12 Absatz 2 Nummer 14 Umsatzsteuergesetz, abgerufen am 5. Oktober 2026
Auf Deutsch: Ein E-Book, ein PDF-Arbeitsbuch, eine Checkliste zum Ausdrucken: alles 7 Prozent. Ein Kurs, der im Wesentlichen aus Videos besteht: 19 Prozent.
In Österreich gilt dieselbe Logik mit anderen Zahlen: elektronische Publikationen 10 Prozent, der Normalsatz 20 Prozent, und die Ausnahme für Video- und Musikinhalte ist wortgleich formuliert. Die Wirtschaftskammer Österreich führt das in ihrer Übersicht der ermäßigten Sätze.
Was heißt das praktisch?
- Verkaufst Du ein E-Book, zahlst Du weniger Steuer. Bei 29 Euro sind es 1,90 statt 4,63 Euro.
- Mischst Du Videos dazu, kippt es. Die Formulierung lautet „im Wesentlichen“. Ein PDF mit zwei kurzen Begleitvideos bleibt ein E-Book, ein Videokurs mit beigelegtem PDF nicht. Entscheiden musst Du Dich beim Anlegen trotzdem, denn Digistore24 kennt für diesen Fall keine Zwischenstufe.
- Bei Werbung gilt der ermäßigte Satz nie. Das Gesetz nimmt Veröffentlichungen aus, die „vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken“ dienen. Ein kostenloses E-Book, das nur zum eigenen Angebot führt, fällt darunter.
Eine Einschränkung, die bei Fachberufen zählt: Wo die Grenze zwischen „E-Book mit Videos“ und „Videokurs mit PDF“ verläuft, entscheidet im Zweifel das Finanzamt, nicht ich. Ich bin weder Steuerberater noch Anwalt.
Wenn Du ein gemischtes Produkt planst und es um relevante Beträge geht, lass das einmal von Deiner Steuerberatung einordnen. Eine halbe Stunde dort ist billiger als eine Nachzahlung.
Dass Digistore24 dabei richtig rechnet, habe ich an einer eigenen Abrechnung nachgeprüft, die Tabelle dazu steht weiter unten im Kapitel „Die Gegenprobe“.
Das Gute daran: Die Einordnung musst Du nicht selbst in Digistore24 eintragen. Digistore24 bestimmt den Steuersatz nach dem Produkttyp, den Du beim Anlegen auswählst. Welche Einträge dort zur Wahl stehen, zeige ich Dir im Kapitel zum Produkt-Anlegen.
Was Digistore24 Dich kostet
Die Gebühren stehen in der offiziellen Kostenübersicht, sind aber über mehrere Seiten verteilt. Hier alles auf einen Blick, Stand 5. Oktober 2026:
| Was | Wie viel | Wann |
|---|---|---|
| Gebühr je Verkauf | 7,9 % + 1 € | Bei jedem Verkauf, berechnet vom Bruttopreis |
| Gebühr ab 400 € | 4,9 % + 1 € | Nur auf den Anteil über 400 € |
| Download-Tresor | 0,25 € je angefangenem Gigabyte | Pro Kauf, wenn Du die Datei über Digistore24 ausliefern lässt |
| Rückerstattung | 0,60 € bis 10 €, sonst 1 € | Wenn ein Kunde sein Geld zurückbekommt |
| Rückbuchung Lastschrift | 12 bis 15 € (DE), 15 € (AT) | Wenn eine Abbuchung platzt |
| Rückbuchung PayPal | 35 € | Bei einem Käuferschutzfall |
| Rückbuchung Kreditkarte | 50 € | Wenn der Kunde die Zahlung bei seiner Bank zurückholt (Chargeback) |
| Auszahlung aufs Bankkonto | kostenlos | Bei SEPA-Überweisung |
| Auszahlung über PayPal | 2 % | Wenn Du PayPal als Auszahlungsweg wählst |
Eine Grundgebühr gibt es nicht. Du zahlst nichts, solange Du nichts verkaufst. Für den Anfang ist das der entscheidende Unterschied zu einem eigenen Shop mit Zahlungsanbindung, wo monatliche Kosten anfallen, bevor der erste Euro hereinkommt.
Das heißt nicht, dass Dich der Start nichts kostet. Digistore24 ist kostenlos, das Drumherum nicht. Je nachdem, was Du schon hast, kommen dazu:
- Eine Domain und Webspace, falls Du noch keine Webseite hast.
- Ein E-Mail-Werkzeug, sobald Du Deine Käufer erreichen willst.
- Je ein Termin bei der Steuerberatung und, in manchen Berufen, bei der Rechtsberatung.
Was das zusammen ausmacht, habe ich in Was kostet ein Online-Business aufgeschlüsselt. Hier nur der Punkt, der zu Digistore24 gehört: Die Plattform ist nicht der Posten, an dem Du sparen musst.
Die Rückbuchungsgebühren sind der Posten, den die meisten übersehen. Eine geplatzte Kreditkartenzahlung kostet Dich 50 Euro. Bei einem E-Book für 29 Euro machst Du damit 21 Euro Minus. Das ist selten, aber wenn es passiert, willst Du es vorher gewusst haben.
Drei Dinge senken das Risiko, und alle drei kosten nichts:
- Der Satz „Die Abbuchung erfolgt durch Digistore24“ auf Deiner Dankeseite und in Deiner Bestätigungsmail. Die meisten Rückbuchungen passieren, weil der Kunde einen fremden Namen auf dem Konto sieht und sie vorsorglich zurückholt.
- Eine großzügige Geld-zurück-Garantie. Eine Rückerstattung kostet Dich 60 Cent, eine Rückbuchung über die Bank 50 Euro. Wer sein Geld einfach zurückbekommt, ruft nicht bei der Bank an.
- Eine Antwortadresse, die der Kunde findet. Verärgerte Kunden, die niemanden erreichen, gehen zur Bank.
Die Gegenprobe: eine echte Abrechnung von mir
Alles bis hierher ist nachgerechnet. Jetzt die Probe aufs Exempel: So sehen zwei einzelne Verkäufe in meiner Transaktionsliste aus, einer nach Deutschland und einer in die Schweiz. Du findest diese Ansicht unter „Berichte“ > „Transaktionen“, dort auf das Lupen-Symbol einer Bestellung, dann runter bis „Provisionen“.
| Posten | Käufer Deutschland | Käufer Schweiz |
|---|---|---|
| Bruttopreis | 29,95 € | 19,95 € |
| Mehrwertsteuer | 1,96 € (7 %) | 0,51 € (2,6 %) |
| Digistore24 | 3,37 € | 2,58 € |
| Mein Anteil, nach 14 Tagen | 17,23 € | 11,80 € |
| Sicherheitseinbehalt, nach 60 Tagen | 7,39 € | 5,06 € |
Fünf Dinge lassen sich daran nachrechnen, und alle fünf bestätigen, was oben im Beitrag steht:
- Die Mehrwertsteuer wird korrekt herausgerechnet. 29,95 mal 7 geteilt durch 107 ergibt 1,96 Euro. Hätte Digistore24 die 7 Prozent oben draufgerechnet, stünden dort 2,10 Euro. Wichtig ist das, weil in der Digistore-Hilfe ein Beispiel steht, das es falsch vorrechnet. In der echten Abrechnung stimmt es.
- Für die Schweiz setzt Digistore24 den ermäßigten Satz an. Auf dem Beleg steht wörtlich „MwSt Schweiz (2,6 %)“, und 19,95 mal 2,6 geteilt durch 102,6 ergibt genau die 0,51 Euro. Mit dem Normalsatz von 8,1 Prozent wären es 1,49 Euro gewesen, fast das Dreifache. Mein E-Book wird in der Schweiz also so behandelt wie ein Buch, genau wie es die Eidgenössische Steuerverwaltung für elektronische Bücher vorsieht.
- Die Gebühr hängt am Bruttopreis, nicht am Nettopreis. 29,95 mal 7,9 Prozent plus 1 Euro ergibt genau 3,37 Euro, und 19,95 mal 7,9 Prozent plus 1 Euro genau 2,58 Euro. Vom Netto gerechnet käme in beiden Fällen weniger heraus.
- Die Aufteilung ist hier 70 zu 30, nicht 90 zu 10. In beiden Fällen auf die Nachkommastelle. Hier siehst Du die PayPal-Regel aus dem vorigen Kapitel an einzelnen Verkäufen. Bei Lastschrift oder Kreditkarte stünden dort 90 und 10 Prozent.
- Die Fristen stimmen auf den Tag. Zwischen den beiden Fälligkeiten liegen jeweils 46 Tage, also genau der Abstand zwischen Tag 14 und Tag 60 nach dem Kauf.
Eine Kleinigkeit, die Dich sonst verwirrt: Die Spalte heißt „Auszahlung am“, und das Datum ist dort kein Überweisungstag, sondern der Tag, ab dem der Betrag fällig ist. Überwiesen wird danach am nächsten der vier Monatstermine.
Und: Eine Zeile für den Download-Tresor steht hier nicht, weil ich dieses Produkt über meine eigene Seite ausliefere. Wer den Tresor nutzt, sieht dort einen weiteren Posten.
Bevor Du anfängst: Eine Seite musst Du haben, die zweite ist freiwillig
In der alten Fassung dieses Beitrags habe ich geschrieben, es brauche zwei Seiten. Beim Nachprüfen in der Digistore-Hilfe habe ich gesehen, dass das nicht ganz stimmt, und das ist eine gute Nachricht für jeden, der anfängt.
- Pflicht ist die Verkaufsseite (auch Salespage genannt). Sie muss fertig sein und öffentlich erreichbar. Also nicht mit Passwort geschützt und nicht auf „privat“ gestellt, denn Digistore24 schaut sie sich an.
- Die Dankeseite ist freiwillig. Gibst Du keine an, landet Dein Kunde nach dem Kauf auf der Bestellbestätigungsseite von Digistore24. Für das erste Produkt ist das völlig in Ordnung, und wenn Du den Download-Tresor nutzen willst, musst Du es sogar so machen.
Eine eigene Dankeseite lohnt sich trotzdem, sobald Du Zeit hast: Dort kannst Du erklären, wie es weitergeht, und das senkt die Zahl der Rückbuchungen. Wenn Du eine anlegst, wird sie mitgeprüft. Fünf Punkte stehen in den Kriterien:
- Sie muss erreichbar sein, der Link darf nicht ins Leere führen.
- Sie muss sagen, in welcher Form Du lieferst, digital oder per Post.
- Sie muss die nächsten Schritte erklären.
- Sie muss eine Kontaktmöglichkeit bieten.
- Sie muss den Satz „Die Abbuchung erfolgt durch Digistore24“ enthalten.
Der letzte Punkt spart Dir echtes Geld. Kunden, die eine Abbuchung auf ihrem Konto nicht zuordnen können, holen sie zurück, und eine Rückbuchung kostet Dich je nach Zahlungsweg 12 bis 50 Euro.
Und was ist mit Impressum und Datenschutzerklärung? In den Kriterien von Digistore24 stehen sie nicht. Pflicht sind sie trotzdem: In Deutschland und Österreich braucht jede geschäftliche Webseite beides, ganz unabhängig von Digistore24.
Wenn Deine Webseite steht, hast Du sie längst. Falls nicht, ist das Deine erste Baustelle, noch vor dem Produkt.
Wie Du so eine Verkaufsseite aufbaust, steht ausführlich in meiner Anleitung Verkaufsseite erstellen. Dort findest Du den Bauplan mit zehn Abschnitten und die Pflichtangaben für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
„Schau mir zu, wie ich in Digistore24 ein E-Book einstelle, um es automatisiert zu verkaufen…“ (30:52). Ich lege darin ein echtes Produkt an, Feld für Feld. Du musst es nicht ansehen, alles Wichtige steht auch hier auf der Seite. Die Zeitmarken in den folgenden Kapiteln führen Dich direkt an die Stelle, falls Du etwas im Bewegtbild sehen willst.
Hinweis zu den Bildern in dieser Anleitung: Sie zeigen die Digistore24-Oberfläche im Stand von Oktober 2023. Die Schritte sind dieselben geblieben, einzelne Knöpfe können heute anders heißen oder an einer anderen Stelle sitzen. Die tagesaktuelle Klickfolge findest Du im Hilfe-Center von Digistore24. Dort gibt es allerdings keine Bilder, nur Text.
Neues Produkt in Digistore24 anlegen
Ein Produkt anlegen heißt in Digistore24: ein Formular ausfüllen. In meinem Fall für ein E-Book. Dafür klicke ich in der Oberfläche auf „Konto“ > „Produkte“ > „+Produkt hinzufügen“.
Anschließend erhalte ich eine Eingabemaske, in der ich alle relevanten Produktinformationen eintragen und wichtige Einstellungen treffen muss, wie meine Zahlungspläne oder die Gestaltung meines Bestellformulars.
Ab Minute 04:15 im Video erfährst Du, wie ich diese Felder konkret ausfülle und was es hierbei zu beachten gibt.
Ein Feld, das Du nicht übersehen solltest: das Produktbild. Lade eines hoch, auch wenn Du es für verzichtbar hältst. Ein schlichtes Titelbild genügt, es muss keine aufwendige Grafik sein, und es beruhigt den Käufer in dem Moment, in dem er seine Zahlungsdaten eintippt.
Ob Du Dein Produkt E-Book, Ebook oder einfach PDF nennst, ist Digistore24 gleichgültig. Wichtig ist ein einziges Feld.
Dieses Feld entscheidet über Deinen Steuersatz: der Produkttyp. Es ist ein Auswahlmenü mit fünf Gruppen. Für Dich kommen zwei davon in Frage:
Gruppe „Download“
- „EBooks“ (so steht es dort, ohne Bindestrich): Deine Wahl für ein E-Book oder ein PDF.
- Hörbuch (Download)
- Downloads
Gruppe „Digital“
- „Mitgliederbereich und Video-Kurse“: die Wahl für einen Videokurs.
- Webinar
- Software
Die übrigen drei Gruppen heißen „Dienstleistung“ (Vorort, Online-Coaching, Telefon-Coaching, elektronisch erbrachte Fern-Dienstleistung), „Postversand“ und „Veranstaltung“. Die betreffen Dich beim E-Book nicht.
Und hier liegt die Entscheidung, über die ich oben geschrieben habe: Es gibt keinen Mischtyp. Kein „PDF mit Videos“, keine Zwischenstufe. Du musst Dich zwischen „EBooks“ und „Mitgliederbereich und Video-Kurse“ entscheiden, und an dieser Auswahl hängt, welchen Steuersatz Digistore24 im Bestellformular ansetzt.
Das ist kein Schalter, an dem Du nach Belieben drehen solltest. Er muss zu dem passen, was Du wirklich lieferst. Und ändern kannst Du ihn später nur um den Preis einer neuen Genehmigung, in der Du nicht verkaufen darfst.
Rückgaberegelungen in Digistore24 einstellen (Geld-zurück-Garantie)
Hier war ich in der alten Fassung dieses Beitrags ungenau, deshalb jetzt mit dem Gesetzestext dazu.
Bei digitalen Inhalten, die der Kunde herunterlädt, gilt nicht automatisch ein 14-tägiges Widerrufsrecht bis zum Ende. Es erlischt unter vier Bedingungen, die alle zusammen erfüllt sein müssen:
- Du hast mit der Vertragserfüllung begonnen, der Kunde kann also herunterladen.
- Der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt, dass Du vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnst.
- Der Kunde hat bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
- Du hast ihm eine Vertragsbestätigung bereitgestellt.
In Deutschland steht das in § 356 Absatz 6 BGB. In Österreich gelten dieselben vier Punkte, nur in einem anderen Gesetz: § 18 Absatz 1 Ziffer 11 FAGG. Für die Schweiz gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz; dort gilt, was Du selbst versprichst.
Genau dafür gibt es in Digistore24 die Einstellung, Kunden aktiv auf ihr Rückgaberecht verzichten zu lassen: Sie setzt die Punkte 2 und 3 technisch um. Die Rechtslage dahinter habe ich in Digitale Produkte vermarkten ausführlicher auseinandergenommen, hier geht es um den Schalter in Digistore24.
Und die anderen zwei? Die kommen von alleine, Du musst dafür nichts einstellen:
- Punkt 1 erfüllt sich in dem Moment, in dem Dein Kunde die Datei herunterladen kann. Das passiert nach dem Kauf automatisch.
- Punkt 4 erfüllt Digistore24 für Dich. Die Bestellbestätigung geht direkt nach dem Kauf raus. Denn gegenüber dem Kunden ist Digistore24 der Vertragspartner, nicht Du.
Was Deine Kundin davon merkt: Auf ihrem Konto steht Digistore24, nicht Dein Name, und ihre Rechnung kommt von Digistore24 mit Deinem Produktnamen darauf. Genau deshalb gehört der Satz „Die Abbuchung erfolgt durch Digistore24“ auf Deine Dankeseite und in Deine Bestätigungsmail.
Für Dich bleibt also ein einziger Haken: die Einstellung in der Rückgaberegelung, mit der Deine Kunden beim Kauf auf das Widerrufsrecht verzichten. Wie das Feld in Deiner Oberfläche genau heißt, zeige ich im Video ab Minute 17:36. Alles andere läuft von selbst.
Diese Einstellungen nimmst Du in Digistore24 unter „Einstellungen“ > „Rückgaberegelung“ > „Rückgaberegelung erstellen“ vor.
Wie passt das mit einer Geld-zurück-Garantie zusammen? Die beiden Dinge sind getrennt:
- Das Widerrufsrecht ist Gesetz und kann unter den vier Bedingungen oben erlöschen.
- Die Geld-zurück-Garantie ist Dein eigenes Versprechen. Sie gilt, weil Du sie gegeben hast.
Erlaubt sind dabei nur die Fristen 14, 30, 60, 90 oder 180 Tage. Ich gebe 30 Tage, und zwar nicht wegen des Gesetzes, sondern weil es billiger ist als jeder Streit.
Du bekommst hier eine Eingabemaske und wie ich diese ausfülle, um auf mein digitales Produkt eine Geld-zurück-Garantie von 30 Tagen zu gewähren, das zeige ich Dir im Video ab Minute 17:36.
Meine Empfehlung: Besser ist es, mehr Zeit und Energie in eine herausragende Produktqualität zu investieren, als zu versuchen, es dem Kunden irgendwie künstlich zu erschweren, Dein Produkt zurückgeben zu können. Wenn ein Kunde mit Deinem Produkt nicht zufrieden ist (aus welchen Gründen auch immer), dann soll er die Möglichkeit haben, es innerhalb der Frist so schnell und einfach wie möglich wieder zurückgeben zu können.
Dazu kommt ein Argument, das rein kaufmännisch ist: Jede Rückerstattung kostet Dich 60 Cent oder einen Euro extra. Eine Rückbuchung über die Kreditkarte, weil ein verärgerter Kunde den Weg über seine Bank nimmt, kostet 50 Euro. Es ist schlicht billiger, großzügig zu sein.
Link zum Digistore24-Bestellformular auf der Webseite einbauen
Sobald Du Dein Produkt in Digistore24 angelegt und die Rückgaberegelungen festgelegt hast, ist es an der Zeit, den Link zum Digistore24-Bestellformular auf Deiner Verkaufsseite zu hinterlegen.
In Digistore24 findest Du den Link zum Bestellformular, indem Du links neben Deinem Produkt auf die 3 Punkte klickst und im Dropdown-Menü „Promolink & Affiliate-Einladelink“ wählst.
In dem sich öffnenden Fenster findest Du den richtigen Link dann unter „Link zum Bestellformular“. Diesen kopierst Du in die Zwischenablage oder in ein leeres, unformatiertes Textdokument.
Anschließend öffnest Du die Verkaufsseite Deines Produktes und hinterlegst diesen Link bei jedem Knopf, der zum Kauf führen soll. Also überall, wo „Jetzt kaufen“ oder „Zugang sichern“ steht.
Ich zeige das an WordPress, weil ich damit arbeite. Bei jedem anderen Baukasten ist der Vorgang derselbe: Knopf anklicken, Feld für die Zieladresse suchen, Link einsetzen, speichern.
Wie genau ich das auf meiner WordPress-Webseite mache, das zeige ich Dir im Video ab Minute 19:32.
Ein Hinweis, der Dir Ärger erspart: Teste jeden einzelnen Knopf, nachdem Du ihn gesetzt hast. Ein Kaufknopf, der ins Leere führt, fällt Dir sonst erst auf, wenn ein Kunde Dir schreibt, und die meisten schreiben nicht, sondern gehen.
Wie Dein E-Book beim Käufer landet
Diesen Teil hatte die alte Fassung dieses Beitrags gar nicht, dabei ist es die Frage, die beim ersten Produkt am meisten Kopfzerbrechen macht: Wer schickt die Datei eigentlich los?
Es gibt zwei Wege, und beide funktionieren.
Weg 1: Der Download-Tresor von Digistore24
Du lädst die Datei bei Digistore24 hoch, und Digistore24 liefert sie nach dem Kauf automatisch aus. Der Kunde landet auf der Bestellbestätigungsseite von Digistore24 und lädt sie dort herunter.
Wichtig, und das steht in kaum einer Anleitung: Der Download-Tresor funktioniert nur mit der Digistore24-Bestellbestätigungsseite. Das Feld „Dankeseite“ in Deinem Produkt muss dafür leer bleiben. Die beiden Wege schließen sich also aus: entweder Tresor ohne eigene Dankeseite, oder eigene Dankeseite ohne Tresor.
Dafür kannst Du beim Tresor zwei Dinge einstellen, die eine eigene Seite nicht bietet: wie lange der Download verfügbar ist, und wie oft er heruntergeladen werden darf. Hat ein Kunde sein Limit aufgebraucht, schaltest Du ihn unter „Berichte“ > „Transaktionen“ wieder frei.
- Vorteil: Du brauchst keine eigene Downloadseite und keinen Schutz davor, dass jemand den Link weiterreicht.
- Kosten: 0,25 Euro je angefangenem Gigabyte pro Kauf. Ein typisches E-Book mit ein paar Megabyte kostet Dich also 25 Cent je Verkauf.
- Grenze: Bei großen Dateien wird das spürbar. Ein Videopaket mit 3 Gigabyte kostet 75 Cent je Kauf.
Weg 2: Deine eigene Dankeseite
Du legst die Datei auf Deinen eigenen Webspace und verlinkst sie auf der Dankeseite, auf die Digistore24 nach dem Kauf weiterleitet.
- Vorteil: keine zusätzlichen Kosten je Verkauf.
- Nachteil: Die Adresse der Dankeseite kann weitergegeben werden. Wer sie kennt, kommt an die Datei, ohne zu zahlen.
- Für wen: sinnvoll bei günstigen Produkten, bei denen der Aufwand den Schaden nicht lohnt, oder wenn Du den Zugang ohnehin über einen Mitgliederbereich absicherst, also einen passwortgeschützten Bereich auf Deiner Webseite.
Ich nutze bei einfachen Dateien den Download-Tresor. Die 25 Cent sind der Preis dafür, dass ich mich nie wieder darum kümmern muss.
Drei Dinge zur Datei selbst, die in keiner Anleitung stehen und beim ersten Produkt sofort auftauchen:
- Die Größe ist eine Geldfrage und eine Grenze. Der Tresor rechnet 25 Cent je angefangenem Gigabyte, aber nur einmal pro Kunde: Lädt er die Datei zehnmal herunter, zahlst Du trotzdem nur einmal. Die harte Grenze liegt bei 2 Gigabyte je Datei-Paket. Ein PDF liegt weit darunter, Videos nicht. Wer Videos beilegt, komprimiert sie vorher, und wer über 2 Gigabyte kommt, braucht einen Mitgliederbereich statt des Tresors.
- Dateinamen ohne Sonderzeichen. Bindestriche und Unterstriche sind in Ordnung, alles andere kann den Upload abbrechen, auch innerhalb einer ZIP-Datei.
- Aktualisieren ist eine Falle, und zwar die größte in diesem Kapitel. Änderst Du ein Datei-Paket im Download-Tresor, verlieren Deine bisherigen Käufer den Zugriff. Nicht nur auf die neue Fassung, sondern auch auf die alte. Digistore24 schreibt das wörtlich in seine Hilfe. Wer sein PDF nach drei Monaten verbessert, sperrt damit versehentlich alle aus, die vorher gekauft haben.
- So machst Du es richtig: Dupliziere Dein Produkt und hinterlege die neue Datei beim Duplikat. Dann behalten die alten Käufer ihren Zugang, und neue Käufer bekommen die neue Fassung. Diesen Weg empfiehlt Digistore24 selbst.
- Schreib die Version ins Dokument. Eine Zeile „Fassung vom Oktober 2026“ auf Seite zwei, und Du weißt bei jeder Rückfrage, welche Datei Dein Kunde hat.
Wenn Dein Produkt kein einzelnes PDF ist, sondern ein ganzer Kurs mit Modulen, gehört es ohnehin in einen Mitgliederbereich. Wie Du den mit WordPress aufsetzt, steht in meiner Anleitung zum Mitgliederbereich mit WordPress.
Digistore24 mit Deinem E-Mail-Tool verknüpfen
Ich empfehle Dir, ein E-Mail-Marketing-Tool zu nutzen, um alle Kundendaten zentral zu sammeln und bei Bedarf alle Deine Kunden mit wenigen Mausklicks per E-Mail erreichen zu können.
- Was, wenn Du Dein Produkt aktualisierst?
- Was, wenn Du ein Folgeprodukt entwickelst, das eine perfekte Ergänzung zum Erstprodukt ist?
Dann brauchst Du eine Möglichkeit, Deine Kunden schnell und einfach zu erreichen. Wenn Du einmal tausend Kunden hast, geht das nicht mehr, indem Du mit Outlook manuell E-Mails versendest.
In der Praxis läuft es dann so ab: Wann immer jemand Dein Produkt über Digistore24 bestellt und bezahlt, landen die Daten des Kunden automatisch auch in Deinem E-Mail-Marketing-Tool, und Du kannst ihn jederzeit automatisiert erreichen, um…
- ihm weiterführende Tipps zu geben,
- Umfragen zu senden,
- um Feedback zum Produkt zu bitten,
- weitere Produkte anzubieten.
Ich nutze dafür Klick-Tipp. Um es mit Digistore24 zu verknüpfen, klickst Du in Klick-Tipp auf „Listbuilding“ > „Neues Listbuilding“ und wählst dann unter „Zahlungsanbieter“ Digistore24 aus.
Anschließend verknüpfst Du Dein Digistore24-Konto und wählst das Produkt aus, für das Du die Verbindung herstellen möchtest.
Wie genau ich das in der Praxis mache, erfährst Du im Video ab Minute 21:23.
Das funktioniert genauso mit anderen E-Mail-Tools. Entscheidend ist nicht, welches Du nimmst, sondern dass Du die Kundendaten überhaupt irgendwo sammelst, wo Du sie wiederfindest.
Für alle mit Berufsgeheimnis: Wenn Du in einem Gesundheits-, Rechts- oder Beratungsberuf arbeitest, sind Deine Patienten- oder Mandantendaten tabu für Marketing-Werkzeuge. Die Kundenliste aus Deinem E-Book-Verkauf ist etwas anderes als Deine Praxiskartei, und die beiden dürfen sich nicht vermischen. Im Zweifel führst Du sie strikt getrennt.
Produkt in Digistore24 zur Genehmigung einreichen
Der letzte Schritt, um Dein digitales Produkt über Digistore24 verkaufen zu können, ist die Beantragung zur Genehmigung.
Digistore24 prüft jedes Produkt, bevor es verkauft werden kann, und das ist auch gut so, um die Produktqualität hoch zu halten.
Klicke in Digistore24 rechts neben Deinem Produkt auf „Genehmigung beantragen“, um den Mitarbeitern ein Zeichen zu geben, dass Dein Produkt bereit ist, um verkauft zu werden.
Jetzt bekommst Du eine Checkliste mit Punkten und Vorgaben, die Du alle erfüllen musst, damit Dein Produkt genehmigt werden kann.
Wie ich vorgehe, um diese Checkliste abzuarbeiten und alle Vorgaben zu erfüllen, das zeige ich Dir im Video ab Minute 26:44.
Die häufigsten Gründe, aus denen eine Genehmigung erst einmal nicht kommt, sind banal:
- Die Verkaufsseite ist noch nicht öffentlich oder noch passwortgeschützt.
- Der Preis auf der Seite stimmt nicht mit dem Preis im Produkt überein.
- Die Rückgabefrist steht nur als Siegel da, ohne die Zahl der Tage.
- Auf der Dankeseite fehlt der Satz „Die Abbuchung erfolgt durch Digistore24“.
Das sind fünf Minuten Arbeit, aber sie kosten Dich sonst einen Tag Wartezeit. Digistore24 lässt Dir bis zu 48 Stunden Zeit zum Nachbessern, bevor abgelehnt wird, und selbst eine Ablehnung lässt sich durch eine korrigierte Seite wieder einfangen.
Die kurze Fassung: Das prüft Digistore24 wirklich. Geh die Liste durch, bevor Du den Knopf drückst, nicht danach. Sie folgt den Kriterien, die Digistore24 selbst dafür nennt.
Auf Deiner Verkaufsseite:
- Fertig und öffentlich erreichbar, nicht passwortgeschützt, nicht auf „privat“.
- Produktbeschreibung klar: Der Kunde muss wissen, was er kauft.
- Preis sichtbar und identisch mit dem Preis im Produkt. Nicht in einem Video versteckt.
- Auslieferungsform genannt: digital zum Herunterladen oder per Post.
- Rückgabefrist ausgeschrieben. Ein Siegel mit „Geld-zurück-Garantie“ allein genügt nicht, die Zahl der Tage muss dastehen.
Im Produkt bei Digistore24:
- Produkttyp richtig gewählt, also „EBooks“ für ein PDF oder „Mitgliederbereich und Video-Kurse“ für einen Kurs. Daran hängt der Steuersatz im Bestellformular.
- Kaufen-Knöpfe führen auf das Digistore24-Bestellformular. Links zu anderen Zahlungsanbietern sind nicht erlaubt.
- Alle Links funktionieren, auch der Download-Link auf der Dankeseite, falls Du eine hast.
- Das Produkt ist fertig und hochgeladen, nicht „kommt noch“.
Erlaubt sind übrigens nur bestimmte Rückgabefristen: 14, 30, 60, 90 oder 180 Tage. Einen eigenen Zeitraum wie „21 Tage“ kannst Du nicht einstellen.
Drei Dinge, die Dich später überraschen könnten:
- Den Preis darfst Du jederzeit ändern, dafür braucht es keine neue Prüfung.
- Den Produkttyp nicht: Änderst Du den, muss das Produkt erneut durch die Genehmigung, und solange kannst Du nicht verkaufen.
- Wird ein genehmigtes Produkt ein Jahr lang nicht verkauft, verfällt die Genehmigung. Du beantragst sie dann neu.
Und wenn Du noch niemanden hast, dem Du es verkaufen kannst?
Das ist die Frage, die dieser Beitrag nicht beantwortet, und ich will nicht so tun, als wäre sie nebensächlich. Alles oben beschreibt die Maschine. Wer vorne hineingeht, ist eine andere Aufgabe.
Zwei Dinge dazu, damit Du nicht mit dem Gefühl weggehst, es sei aussichtslos:
- Du brauchst für den Anfang keine Reichweite im Internet. Du hast Menschen, die Dich kennen: Deine Kundschaft, Deine Patientinnen, Deinen Verteiler, die Leute in Deinem Wartezimmer oder Deiner Werkstatt. Dort ist ein Hinweis mit einem kurzen Link sinnvoller angebracht als in einer Anzeige an Fremde.
- Du brauchst dafür kein Publikum im Internet. Wie der Weg zu den ersten Käufern ohne Social-Media-Aufbau aussieht, steht ausführlich in Kunden für Deinen Online-Kurs gewinnen. Dasselbe gilt für ein E-Book.
Technisch bist Du nach diesem Beitrag fertig. Das andere ist die eigentliche Arbeit, und sie beginnt erst, wenn der Testkauf funktioniert hat.
Der Testkauf, den Du nicht überspringen solltest
Bevor Du irgendjemandem Deinen Verkaufslink schickst, kauf Dein Produkt einmal selbst. Digistore24 bietet dafür Testbestellungen an, bei denen kein echtes Geld fließt.
Worauf Du dabei achtest:
- Kommt die Bestellbestätigung an? Und steht darin der richtige Produktname, nicht ein Arbeitstitel?
- Funktioniert der Download? Nicht nur, ob ein Link da ist, sondern ob die Datei sich auch öffnen lässt.
- Landet die Adresse in Deinem E-Mail-Tool? Wenn nicht, ist die Verknüpfung nicht aktiv.
- Stimmt die Dankeseite? Steht dort, was der Kunde als Nächstes tun soll?
- Wie sieht das Bestellformular am Handy aus? Die meisten Käufe passieren dort.
Ich habe diesen Schritt einmal übersprungen, weil ich es eilig hatte. Der Download-Link führte auf eine Datei, die ich kurz vorher umbenannt hatte. Drei Käufer, drei E-Mails, ein Abend damit beschäftigt. Seitdem kaufe ich jedes Produkt selbst, bevor es jemand anderes tut.
Wann Dein Geld kommt
Das ist die Frage, die in keiner Anleitung steht, und die beim ersten Verkauf sofort aufkommt.
Dein Verdienst sammelt sich zunächst in Deinem Digistore24-Konto. Von dort wird in zwei Raten überwiesen:
- 90 Prozent frühestens 14 Tage nach dem Verkauf. Kostet Dein Produkt mehr als 300 Euro, sind es 30 Tage.
- Die restlichen 10 Prozent nach 60 Tagen, unabhängig vom Preis.
Der Grund für die Verzögerung ist das Rückgaberecht: Solange ein Kunde sein Geld zurückfordern kann, hält Digistore24 einen Teil zurück.
Neu seit August 2025, und das steht in keinem älteren Ratgeber: Für Verkäufe über die Digistore24 GmbH, bei denen der Kunde mit PayPal bezahlt, wurde der Sicherheitseinbehalt von 10 auf 30 Prozent erhöht. Einbehalt heißt: Das Geld ist nicht weg, es kommt nur später. In der Digistore-Hilfe heißt es wörtlich, die Änderung gelte „ab dem 13.08.2025 vorübergehend“.
Bei PayPal-Zahlungen bekommst Du also zunächst 70 Prozent und den Rest nach 60 Tagen. Wenn Dich das stört, kannst Du PayPal als Bezahlmethode abschalten und bleibst bei 10 Prozent. Du verlierst damit allerdings die Kunden, die nur mit PayPal zahlen wollen.
Ausgezahlt wird an vier Terminen im Monat, jeweils am 7., 14., 21. und 28. Dabei gelten Mindestbeträge: am 7. ab 50 Euro, an den anderen Terminen ab 200 Euro.
Die 250-Euro-Schwelle, von der Du vielleicht gelesen hast, gilt für Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums. Österreich und Deutschland liegen beide im SEPA-Raum, für Dich gelten also die 50 Euro. Für die Schweiz hängt es davon ab, auf welches Konto Du Dir auszahlen lässt.
Standardmäßig sind der 7. und der 21. eingestellt. Du kannst unter „Einstellungen“ > „Auszahlungskonto“ einen, zwei oder alle vier Termine wählen. Und auch nach der Überweisung dauert es: Digistore24 nennt bis zu zehn Werktage, bis das Geld auf Deinem Konto eingeht.
Praktisch heißt das: Dein erster Verkauf landet nicht am nächsten Tag auf Deinem Konto. Rechne mit drei bis vier Wochen bis zur ersten Überweisung, und plane nicht mit dem Geld, bevor es da ist.
Was Du als Kleinunternehmer beachten musst
Viele, die ihr erstes digitales Produkt verkaufen, sind Kleinunternehmer und weisen selbst keine Umsatzsteuer aus. Die Frage liegt also nahe: Was passiert dann?
Die kurze Antwort: Du bekommst Deine Auszahlung als Nettobetrag, und Digistore24 berücksichtigt Deine Kleinunternehmerregelung. Das Reseller-Modell aus dem ersten Kapitel macht genau das möglich: Nicht Du verkaufst an den Endkunden, sondern Digistore24. Die Umsatzsteuer, die der Kunde zahlt, ist Digistores Sache, nicht Deine.
Was Du tun musst: In Deinem Digistore24-Konto hinterlegst Du entweder Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Deine Steuernummer. Ohne diese Angabe gibt es keine Auszahlung.
Welche von beiden, hängt davon ab, was auf Dich zutrifft. Kleinunternehmer bist Du, solange Du unter der Umsatzgrenze liegst und keine Umsatzsteuer ausweist. Weist Du Umsatzsteuer aus, bist Du Regelunternehmer. Wenn Du nicht weißt, was Du bist: Es steht in Deinem letzten Steuerbescheid.
Eine Verwechslung, die teuer werden kann: Die Kleinunternehmerregelung und die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen sind zwei verschiedene Dinge.
Arbeitest Du in einem Heilberuf, sind Deine Behandlungen umsatzsteuerfrei. Dein E-Book ist es nicht. Mit dem Verkauf kommt also ein Umsatz dazu, der anders behandelt wird als Dein Praxisumsatz. Das ist kein Problem, aber Deine Steuerberatung muss davon wissen, bevor Du startest.
Wie das in der Praxis aussieht, zeige ich Dir an meinem eigenen Beleg, ohne meine Beträge zu nennen. Oben auf der Zahlungsübersicht stehen zwei Zeilen untereinander: „Verbuchte Zahlungen Netto“ und „Verbuchte Zahlungen Brutto“. Bei mir steht in beiden Zeilen derselbe Betrag.
Das ist der ganze Punkt des Reseller-Modells, in zwei Zeilen: Auf meine Auszahlung kommt keine Umsatzsteuer obendrauf, und ich ziehe auch keine ab. Was der Endkunde an Steuer gezahlt hat, ist zwischen ihm und Digistore24 schon erledigt.
Und noch etwas sieht man dort: Ich schreibe Digistore24 keine Rechnung. Digistore24 stellt mir eine Gutschrift aus, mehrere sogar, und überweist die Summe in einem Betrag. Das nennt sich Gutschriftverfahren, und es spart Dir das Schreiben von Rechnungen.
Wie Du diese Beträge dann in Deiner eigenen Buchhaltung erfasst, hängt von Deiner Rechtsform und Deinem Land ab. Ich bin kein Steuerberater, und das ist genau die Frage, bei der sich ein einziger Termin bei Deiner Steuerberatung auszahlt. Nimm Deinen ersten Auszahlungsbeleg mit, der enthält alles, was sie dafür braucht.
Wenn Du in Österreich oder der Schweiz sitzt
Ich sitze selbst in Salzburg, und diese Frage kommt bei mir regelmäßig an.
Für Verkäufer aus Österreich ändert sich nichts. Die Abwicklung läuft über dieselbe Gesellschaft wie für deutsche Verkäufer, die Digistore24 GmbH in Hildesheim. Dieselben Gebühren, dieselben Auszahlungstermine, dieselbe Oberfläche.
Ich kann das belegen, weil ich selbst in Österreich sitze: Auf meinem Auszahlungsbeleg steht die deutsche Gesellschaft als Absender, und meine österreichische Adresse als Empfänger. Mehr Unterschied gibt es nicht.
Unterschiedlich sind die Steuersätze, aber die betreffen Deinen Käufer, nicht Dich: Kauft jemand aus Österreich, werden 10 Prozent für ein E-Book fällig statt der deutschen 7. Das ist der Grund, warum der Rechner oben nach dem Käuferland fragt.
Für die Schweiz gilt ein Sonderfall: Sie gehört nicht zur EU, trotzdem führt Digistore24 Mehrwertsteuer an die Schweizer Behörden ab.
Und hier wird es interessant, denn die Schweiz hat die gleiche Logik wie Deutschland und Österreich, nur mit viel niedrigeren Zahlen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt „elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter“ ausdrücklich beim reduzierten Satz von 2,6 Prozent. Der Normalsatz liegt bei 8,1 Prozent, seit dem 1. Januar 2024.
Auch hier gilt also: Ein E-Book ist begünstigt, ein Videokurs nicht, und ein E-Book, das vor allem Werbung für Dein Angebot ist, ebenfalls nicht.
Und hier kann ich Dir die Unsicherheit nehmen, weil ich nachgesehen habe: Die Digistore-Dokumentation nennt für Schweizer Käufer noch 7,7 Prozent, einen Satz, der bis Ende 2023 galt. In meiner echten Abrechnung steht aber „MwSt Schweiz (2,6 %)“, und der Betrag passt auf den Cent dazu.
Digistore24 rechnet also mit dem aktuellen ermäßigten Satz, nur die Hilfeseite hinkt hinterher. Die Zahlen dazu stehen weiter unten im Kapitel „Die Gegenprobe“.
Wenn Du in einem Gesundheits-, Rechts- oder Beratungsberuf arbeitest
Dieses Kapitel steht in keiner anderen Digistore-Anleitung, und für einen Teil meiner Leser ist es das wichtigste.
Bisher hast Du Menschen behandelt, beraten oder vertreten. Verkaufst Du jetzt ein PDF an Fremde, ändert sich etwas Grundlegendes: Du gibst eine Empfehlung an jemanden, den Du nie gesehen und nie untersucht hast. Drei Dinge, die Du vorher klären solltest.
Der Haftungsausschluss gehört in das Produkt, nicht auf die Verkaufsseite
In Dein PDF gehört ein Absatz, der klarstellt, was es ist und was es nicht ist: allgemeine Information, kein Ersatz für eine persönliche Untersuchung oder Beratung. Dazu ein Hinweis, bei welchen Anzeichen jemand nicht üben, sondern zum Arzt gehen sollte. Für ein Rückenprogramm wären das zum Beispiel Taubheitsgefühle oder Schmerzen, die nachts schlimmer werden.
Dieser Absatz ist kein Kleingedrucktes, sondern Teil der fachlichen Qualität. Wer das Programm nicht machen sollte, erfährt es dann rechtzeitig.
Was Du auf der Verkaufsseite versprechen darfst, ist enger als sonst
Für Heilberufe gelten strengere Werbegrenzen als für andere. Aussagen über Heilung, Beseitigung von Beschwerden oder Erfolgsquoten sind heikel, auch wenn sie stimmen. Dass Du sie auf anderen Verkaufsseiten liest, heißt nicht, dass sie dort erlaubt wären. Die übliche Marketingsprache aus Online-Kursen passt hier nicht.
Was stattdessen funktioniert: beschreiben, was drin ist und für wen es gedacht ist, statt zu versprechen, was danach anders sein wird. Sachlicher ist das ohnehin, und es ist in diesen Berufen der Ton, der zu Dir passt.
Verkaufen an die eigenen Patienten oder Mandanten
Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird, und ich kann sie nicht allgemein beantworten, weil sie von Deiner Berufsordnung abhängt.
Was ich sagen kann: Die Datenseite ist eindeutig. Deine Patienten- oder Mandantenkartei und Deine Käuferliste sind zwei getrennte Welten, die sich nicht vermischen dürfen.
Und das geht weiter, als die meisten denken. Wer ein Rückenprogramm kauft, hat vermutlich Rückenschmerzen. Aus Deiner Käuferliste lässt sich also eine Gesundheitsangabe ableiten, und zwar bei jeder Käuferin, nicht nur bei Deinen eigenen Patientinnen. Bei einem Buch über Zeitmanagement ist das anders.
Praktisch heißt das: Wenn Du ein E-Mail-Werkzeug einsetzt, brauchst Du mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und Du schreibst in Deine Datenschutzerklärung, was Du speicherst. Beides ist Standard und in einer halben Stunde erledigt. Wie weit Du bei einem gesundheitsnahen Produkt darüber hinaus gehen musst, ist die vierte Frage für Deinen Termin.
Mein Rat für diesen Fall: Stell Deiner Berufsvertretung oder Deiner Rechtsberatung drei konkrete Fragen, bevor Du startest:
- Darf ich einem Fremden ohne Befund überhaupt ein Übungs- oder Beratungsprogramm verkaufen? Diese Frage kommt zuerst, nicht zuletzt. Ein Haftungsabsatz im PDF macht aus einer unzulässigen Tätigkeit keine zulässige, und ob die Grenze bei Dir überschritten ist, steht in Deinem Berufsgesetz, nicht in meinem Beitrag.
- Darf ich ein eigenes Produkt an eigene Patientinnen bewerben?
- Welche Aussagen darf meine Verkaufsseite enthalten?
- Was muss als Abgrenzung in das Produkt selbst?
Und ein Anruf mehr, der nichts kostet: Frag Deine Berufshaftpflichtversicherung, ob der Verkauf von Anleitungen an Menschen, die Du nie gesehen hast, mitversichert ist. Deine Versicherung ist für Deine Praxis gemacht. Ein PDF, das jemand 600 Kilometer entfernt kauft, ist etwas anderes, und das klärt ein Telefonat.
Vielleicht bekommst Du auf die dritte Frage die Antwort, dass das im Einzelfall rechtlich geprüft werden muss. Auch das ist eine brauchbare Antwort, weil Du dann weißt, woran Du bist. Ich bin weder Anwalt noch Dein Berufsverband, und bei diesen drei Fragen will ich auch nicht so tun.
Falls das jetzt nach viel klingt: Es ist einmalige Arbeit. Wer sie macht, verkauft danach jahrelang ruhig. Wer sie überspringt, merkt im schlechtesten Fall erst etwas davon, wenn es unangenehm wird.
Wenn Dein erstes Produkt läuft, kommt die nächste Frage von allein: Soll aus dem Wissen ein Kurs werden, den Du einmal erstellst und dauerhaft verkaufst? Ich habe eine kostenlose E-Mail-Serie dazu, in der ich zeige, wie dieser Schritt in der Praxis aussieht, mit den Zahlen aus meinem eigenen Geschäft.
Steckst Du noch vor dem ersten Produkt, lies lieber weiter. Die nächsten beiden Kapitel helfen Dir mehr als jede E-Mail von mir.
Du gibst nur Deine E-Mail-Adresse an. Ich gebe sie nicht weiter, und Du kannst Dich mit einem Klick wieder abmelden. Am Ende der Serie steht ein Angebot von mir.
Für wen sich Digistore24 nicht lohnt
Damit Du nicht erst nach drei Stunden merkst, dass es für Dich der falsche Weg ist.
- Wenn Du sehr günstige Produkte verkaufst. Der eine Euro, der bei jedem Verkauf fest anfällt, frisst bei einem 5-Euro-E-Book 20 Prozent des Verkaufspreises. Unter etwa 10 Euro bleiben Dir weniger als drei Viertel, da lohnt sich der Aufwand selten.
- Wenn Du nur an Unternehmen verkaufst. Dann brauchst Du die Umsatzsteuer-Abwicklung, die Digistore24 Dir abnimmt, meist gar nicht, und ein einfacher Rechnungsversand reicht.
- Wenn Du Dein Produkt noch gar nicht hast. Das klingt banal, aber Digistore24 verlangt eine fertige Verkaufsseite und ein fertiges Produkt für die Genehmigung. Vorher anzufangen bringt nichts.
- Wenn Du eine laufende Mitgliedschaft mit vielen Stufen planst. Das geht, ist aber in der Einrichtung deutlich aufwendiger als ein einzelnes E-Book. Dafür lohnt sich der Blick auf spezialisierte Kursplattformen.
Für alles andere ist es aus meiner Sicht der direkteste Weg: ein digitales Produkt, ein Preis, Verkauf an Privatpersonen im deutschsprachigen Raum.
Was Du diese Woche tun kannst
- Rechne Deinen Preis durch. Mit dem Werkzeug oben, bevor Du irgendetwas anlegst. Wenn das Ergebnis Dich erschreckt, ist der Preis das Problem, nicht die Plattform.
- Leg Dein Digistore24-Konto an. Das geht heute, in zehn Minuten, und kostet nichts. Adresse, Bankverbindung, Steuernummer bereithalten.
- Schau nach, ob Deine Verkaufsseite steht. Wenn nicht, ist das Dein eigentliches Projekt und nicht Dein nächster Klick. Sie muss öffentlich erreichbar sein, den Preis sichtbar zeigen und die Rückgabefrist ausgeschrieben nennen. Das ist die häufigste Bremse bei der Genehmigung.
- Leg das Produkt an und beantrage die Genehmigung. Eine Stunde, und dann wartest Du ohnehin.
- Mach den Testkauf, sobald die Genehmigung da ist. Erst danach gibst Du den Link irgendjemandem.
Fazit
Wenn Du bis hierher gelesen hast, weißt Du jetzt mehr über Digistore24 als die meisten, die dort schon verkaufen. Das war der Zweck der Übung.
Das Anlegen selbst ist in einer Stunde erledigt. Was länger dauert, ist die Entscheidung davor: welcher Preis, welcher Produkttyp, welcher Auslieferungsweg. Genau dafür ist dieser Beitrag länger geworden als die reine Klickanleitung.
Und wenn Du nur eine Zahl behältst: Von 29 Euro bleiben Dir beim E-Book 23,56. Das ist mehr, als die meisten erwarten, und deutlich mehr, als bei einem Videokurs zum gleichen Preis übrig bliebe.
Was ist Deine größte offene Frage, bevor Du Dein erstes Produkt einstellst? Schreib sie mir in die Kommentare.
Häufig gestellte Fragen zu Digistore24
Was kostet Digistore24?
Es gibt keine Grundgebühr und keine Monatskosten. Pro Verkauf fallen 7,9 Prozent vom Bruttopreis plus 1 Euro an. Ab einem Produktpreis von 400 Euro sinkt der Prozentsatz auf 4,9 Prozent für den Anteil über 400 Euro. Dazu kommen 25 Cent je angefangenem Gigabyte, wenn Du die Datei über den Download-Tresor ausliefern lässt. Stand 5. Oktober 2026.
Wie lange dauert die Genehmigung bei Digistore24?
Digistore24 nennt werktags in der Regel 24 Stunden und bemüht sich um höchstens 48 Stunden, jeweils Montag bis Freitag und ohne Feiertage. Beschleunigen kannst Du es, indem Du die Kriterien vorher abarbeitest. Also: Verkaufsseite erreichbar, Preis sichtbar und gleich dem Preis im Produkt, Rückgabefrist ausgeschrieben, und ein Produkt, das hält, was die Seite verspricht.
Wann bekomme ich mein Geld von Digistore24?
In zwei Raten. 90 Prozent sind frühestens 14 Tage nach dem Verkauf fällig, bei Produkten über 300 Euro nach 30 Tagen. Die restlichen 10 Prozent kommen nach 60 Tagen. Zahlt Dein Kunde mit PayPal, sind es seit dem 13. August 2025 nur 70 Prozent in der ersten Rate.
Ausgezahlt wird am 7., 14., 21. und 28. des Monats. Am 7. ab 50 Euro Guthaben, an den übrigen Terminen ab 200 Euro. Danach dauert die Überweisung bis zu zehn Werktage.
Muss ich als Verkäufer die Umsatzsteuer selbst abführen?
Nein. Digistore24 tritt als Reseller auf, ist also rechtlich der Verkäufer gegenüber Deinem Kunden, und übernimmt Rechnungsstellung und Umsatzsteuer. Du bekommst Deinen Anteil ausgezahlt und erfasst ihn in Deiner eigenen Buchhaltung. Wie genau, klärst Du mit Deiner Steuerberatung.
Wie viel Umsatzsteuer fällt auf ein E-Book an?
In Deutschland 7 Prozent, in Österreich 10 Prozent. Der ermäßigte Satz gilt für elektronische Publikationen nach § 12 Absatz 2 Nummer 14 Umsatzsteuergesetz. Ausdrücklich ausgenommen sind Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder Musik bestehen. Für die gilt der volle Satz von 19 beziehungsweise 20 Prozent.
Kann ich über Digistore24 auch Online-Kurse verkaufen?
Ja, der Vorgang beim Anlegen ist derselbe. Wie Du den Kurs davor aufbaust, steht in meiner Anleitung Online-Kurs erstellen. Der Unterschied beim Verkaufen liegt beim Steuersatz: Ein Kurs, der im Wesentlichen aus Videos besteht, wird mit dem vollen Umsatzsteuersatz besteuert, nicht mit dem ermäßigten. Bei 29 Euro Verkaufspreis macht das 2,73 Euro je Verkauf aus.
Was passiert, wenn ein Kunde sein Geld zurückfordert?
Digistore24 wickelt die Rückerstattung ab und zieht den Betrag von Deinem Guthaben ab. Dazu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 60 Cent bei Beträgen bis 10 Euro und 1 Euro darüber. Teurer wird es bei einer Rückbuchung über die Bank oder den Käuferschutz: Lastschrift 12 bis 15 Euro, PayPal 35 Euro, Kreditkarte 50 Euro.
Haben meine Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht erlöschen. Dafür müssen vier Bedingungen zusammenkommen: Du hast mit der Lieferung begonnen, der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt, dass Du vor Ablauf der Frist beginnst, er hat bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert, und er hat eine Vertragsbestätigung erhalten. Das regelt § 356 Absatz 6 BGB. Digistore24 bildet das in den Rückgaberegelungen technisch ab.
Brauche ich eine eigene Webseite für Digistore24?
Eine Seite genügt: die Verkaufsseite. Sie muss öffentlich erreichbar sein, sonst kannst Du kein Produkt zur Genehmigung einreichen. Eine eigene Dankeseite ist freiwillig, ohne sie landet Dein Kunde auf der Bestellbestätigungsseite von Digistore24. Impressum und Datenschutzerklärung stehen nicht in den Kriterien von Digistore24, sind aber für jede geschäftliche Webseite ohnehin Pflicht.
Funktioniert Digistore24 auch für Verkäufer aus Österreich?
Ja, und ohne Unterschied zu Deutschland. Die Abwicklung läuft über die Digistore24 GmbH, es gelten dieselben Gebühren und dieselben Auszahlungstermine. Unterschiedlich sind nur die Umsatzsteuersätze, und die richten sich nach dem Land Deines Käufers, nicht nach Deinem.
Welche Mehrwertsteuer fällt bei Schweizer Käufern an?
Bei einem E-Book sind es 2,6 Prozent, der ermäßigte Schweizer Satz für elektronische Bücher. Ich habe das an einer eigenen Abrechnung geprüft: Dort steht wörtlich „MwSt Schweiz (2,6 %)“. Der Normalsatz von 8,1 Prozent gilt für alles andere, also auch für einen Videokurs. Die Digistore-Hilfe nennt noch 7,7 Prozent, das ist der Satz, der bis Ende 2023 galt.
Wie liefere ich mein E-Book an den Käufer aus?
Über den Download-Tresor von Digistore24 für 25 Cent je angefangenem Gigabyte und Kauf, oder über Deine eigene Dankeseite ohne Zusatzkosten. Der Tresor schützt die Datei davor, dass der Link frei weitergegeben wird. Bei einem Kurs mit mehreren Modulen ist ein Mitgliederbereich der bessere Weg.
Was ist der Unterschied zwischen Digistore24 und einem Zahlungsdienstleister wie Stripe?
Ein Zahlungsdienstleister wickelt nur die Zahlung ab, Du bleibst Vertragspartner des Kunden und kümmerst Dich selbst um Rechnung, Umsatzsteuer und EU-Meldepflichten. Digistore24 kauft Dein Produkt rechtlich und verkauft es weiter, übernimmt damit die gesamte Abwicklung und behält dafür seine Gebühr ein.
Kann ich meinen Preis später noch ändern?
Ja, der Preis lässt sich in den Produkteinstellungen jederzeit anpassen, und zwar ohne neue Genehmigung. Bei laufenden Zahlungsplänen und Abonnements gilt die Änderung für neue Käufe, nicht rückwirkend für bestehende. Anders ist es beim Produkttyp: Den zu ändern löst eine neue Prüfung aus, und währenddessen kannst Du nicht verkaufen.
Lohnt sich Digistore24 für ein E-Book für 5 Euro?
Selten. Von 5 Euro bleiben Dir nach Steuer, Gebühr und Download-Tresor 3,03 Euro, also 61 Prozent. Der Fixbetrag von 1 Euro wiegt bei kleinen Preisen schwer. Ab etwa 12 Euro liegt der Anteil, der bei Dir ankommt, über 75 Prozent.

